Fußball

Einspruch abgelehnt Schalke scheitert bei der Uefa

Darf weiter mitspielen: Didier Drogba, den Galatasaray aus China abgeworben hat.

Darf weiter mitspielen: Didier Drogba, den Galatasaray aus China abgeworben hat.

(Foto: dpa)

Das Ergebnis des Achtelfinal-Hinspiels in der Champions League zwischen dem FC Schalke und Galatasaray Istanbul bleibt bestehen. Die Uefa lehnt die formaljuristischen Einwände von Königsblau gegen Galatasarays Neuzugang Didier Drogba ab.

Die Europäische Fußball-Union hat den Einspruch des FC Schalke 04 gegen die Wertung des 1:1 im Achtelfinal-Hinspiel der Champions League bei Galatasaray Istanbul abgelehnt. Das bestätigte die Uefa. Der Fußball-Bundesligist hatte wegen des umstrittenen Wechsels von Stürmer Didier Drogba aus China zu dem türkischen Spitzenclub protestiert. Schalke wollte von der Uefa die Spielberechtigung des Ivorers überprüfen lassen und musste dafür aus formaljuristischen Gründen Einspruch einlegen.

Schalke hatte seinen Protest mit dem Reglement der Champions League begründet. Dort heißt es: "Für alle Spiele ab dem Achtelfinale darf ein Verein höchstens drei neue spielberechtigte Spieler für die verbleibenden Spiele im laufenden Wettbewerb nachmelden. Die Nachmeldung muss bis spätestens 1. Februar 2013 (24.00 Uhr MEZ) erfolgen. Diese Frist ist nicht erstreckbar."

Galatasaray hatte auf seiner offiziellen Homepage eine Spielberechtigung für Drogba erst am 12. Februar vermeldet. Der ehemalige Chelsea-Torjäger war Ende Januar vom chinesischen Erstligisten Shanghai Shenhua nach Istanbul gewechselt. Shenhua hatte angekündigt, seinerseits Klage gegen Galatasaray einzureichen.

Shenhua habe demzufolge Beweise, dass der 34-Jährige mit seinem Wechsel seinen gültigen Vertrag gebrochen und Galatasaray somit gegen die Transferregeln des Weltverbandes Fifa verstoßen habe. Das Achtelfinal-Rückspiel in der Königsklasse in der Schalker WM-Arena findet am 12. März statt.

Quelle: ntv.de, sid/dpa

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