Friedrich muss Olympiaziele offenlegen Deutsche verpassen Vorgaben
10.08.2012, 17:05 Uhr
Niederlage vor Gericht: Hans-Peter Friedrich.
(Foto: dpa)
Ein Journalist will vom Innenministerium die Medaillenvorgaben für die deutschen Athleten bei den Olympischen Spielen erfahren. Doch Hans-Peter Friedrich weigert sich. Der Journalist klagt - und bekommt Recht. Nun zeigt sich, dass Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander liegen.
Das deutsche Team hat sein Medaillenziel bei den Olympischen Spielen deutlich verfehlt. Dies geht aus den vom für den Sport zuständigen Bundesinnenministerium nach einem Gerichtsurteil erstmals veröffentlichten Zielvereinbarungen zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund und den Fachverbänden hervor. Demnach waren in London 86 Medaillen, davon 28 aus Gold, angestrebt worden. Nach 241 der 302 Entscheidungen hatte das 391-köpfige Team 38 Mal Edelmetall gewonnen: 10 Gold, 17 Silber, 11 Bronze.
Laut den Unterlagen wurde von den 23 in London vertretenen Sportarten lediglich beim Tischtennis und im Kanu das vereinbarte Ziel erreicht. Die Schmetterkünstler hatten Bronze durch Dimitrij Ovtcharov und Bronze im Team gewonnen. Die Kanu-Flotte hatte die Vorgabe von neun Medaillen schon vor dem letzten Finaltag am Samstag erfüllt. Die mit bisher fünf Plaketten dekorierten Leichtathleten hatten in den ausstehenden Wettbewerben noch die Chance, die angestrebte Marke von acht Medaillen, davon zwei aus Gold, zu erreichen. "Nach dem Ausgang der Olympischen Spiele werden wir gemeinsam mit dem Sport nach einer sorgfältigen sportfachlichen Analyse die notwendigen Schlüsse für die zukünftige Sportförderung ziehen", kündigte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich an.
Ein Journalist hatte für die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" mehrfach vergeblich bei DOSB und Ministerium die Vorgaben erfragt und deshalb Anfang Juli Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Dieser wurde in der vergangenen Woche stattgegeben. Dennoch hatte sich das Ministerium beharrlich geweigert, die Unterlagen herauszugeben. Das Gericht hatte dem Bundesinnenministerium ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angedroht, falls es nicht bis Freitagnachmittag seiner Verpflichtung zur Auskunft nachkomme.
Quelle: ntv.de, dpa/sid