Verstöße gegen Datenschutzrecht Stiftung Warentest kritisiert Clubhouse
10.02.2021, 11:30 Uhr
Stiftung Warentest findet in Clubhouse etliche Verstöße gegen das europäische Datenschutzrecht.
(Foto: imago images/Arnulf Hettrich)
Stiftung Warentest unterzieht die Plauder-App Clubhouse einem Datenschutz-Check. Sie findet heraus, dass die Anwendung zahlreiche Informationen ihrer Nutzer sammelt und weitergibt. Außerdem stellt die Stiftung Verstöße gegen die DSGVO fest.
Clubhouse ist derzeit die Anwendung in Apples App Store, die am häufigsten heruntergeladen wird. Sie bietet Zugang zu Chat-Räumen, in denen Nutzer über bestimmte Themen diskutieren können. Bisher gibt es Clubhouse nur für iPhone-Nutzer und dann auch nur auf Einladung. Das gibt Teilnehmern das Gefühl von Exklusivität.
Viele Promis aus Showgeschäft, Sport oder Politik nutzen Clubhouse, um ihre Themen zu verbreiten oder sich im Gespräch zu halten. Normale Nutzer sind oft nur passive Zuhörer, die sich danach in anderen sozialen Netzwerken über die Clubhouse-Plaudereien unterhalten. Stiftung Warentest hat untersucht, welche Daten die App sammelt und weitergibt, und hat etliche Probleme gefunden.
Daten als Eintrittskarte
"Ähnlich wie bei vielen anderen Apps und digitalen Dienstleistungen scheinen auch die Kunden der Gratis-App Clubhouse mit ihren Daten zu zahlen", schreibt Stiftung Warentest. Die Prüfer fanden heraus, dass Clubhouse unter anderem Standortdaten erfasst, was für ein Handy man benutzt, bei welchem Mobilfunkanbieter man ist, welche Chaträume besucht werden, wie lange sich Nutzer dort aufhalten und wann und wie lange man die App insgesamt verwendet.
Außerdem schneidet Clubhouse eigenen Angaben zufolge alle Äußerungen der Nutzer mit und speichert sie laut Stiftung Warentest zumindest vorübergehend auf seinen Servern. Wenn Einladungen vergeben werden, hat die App Zugriff auf das Adressbuch der Nutzer. Die Prüfer gehen allerdings davon aus, dass nur Namen und Telefonnummern der eingeladenen Personen gespeichert werden. Der Anbieter räumt sich dabei das Recht ein, die erfassten Kontaktdaten für Marketing- und Werbezwecke zu verwenden.
Mehrere Verstöße gegen DSGVO
Wegen der Speicherung der Daten auf US-Servern rät Warentest Clubhouse-Nutzern, jeden Kontakt vor einer Einladung um Erlaubnis zu fragen. Denn die ungefragte Weitergabe der Informationen verstößt gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Dies ist aber nicht das einzige Problem, das Daten- und Verbraucherschützer diesbezüglich ausgemacht haben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die hinter Clubhouse stehende Firma Alpha Exploration Co bereits abgemahnt.
Stiftung Warentest hat mehrere Verstöße gegen das europäische Datenschutzrecht gefunden. So liegt die Datenschutzerklärung nur auf Englisch vor, und Clubhouse nennt keinen Verantwortlichen, der für die Datenverarbeitung zuständig ist. Der Anbieter ignoriert die Pflicht, ein Impressum zu veröffentlichen, die Informationen zu Datenverarbeitungszwecken, den rechtlichen Grundlagen dafür und zur Speicherdauer sind lückenhaft. Schließlich werden Nutzer nicht ausreichend über ihre Rechte aufgeklärt, und die Rechte, die sich der Anbieter für die Verwendung der Nutzerdaten einräumt, sind zu weitgehend.
Quelle: ntv.de, kwe