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Erhöhung gilt rückwirkend Bundesverfassungsgericht hebt den Rundfunkbeitrag auf 18,36 Euro an

Der Rundfunkbeitrag steigt vorläufig auf monatlich 18,36 Euro. Das ordnete das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss rückwirkend seit 20. Juli bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung an.

Ein Veto des Landes Sachsen-Anhalt gegen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags war verfassungswidrig. "Das Land Sachsen-Anhalt hat durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verletzt", hieß es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Ausführliche Meldung: Bundesverfassungsgericht hebt Rundfunkbeitrag um 86 Cent an

Der Rundfunkbeitrag ist die Haupteinnahmequelle für öffentlich-rechtliche Sender und wird seit 2013 je Wohnung erhoben. Er beträgt 17,50 Euro pro Monat und hatte zum Jahreswechsel um 86 Cent auf 18,36 Euro steigen sollen.

Quelle: ntv.de, dpa

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