Entlastung für Firmen Kabinett billigt Änderungen beim Lieferkettengesetz
03.09.2025, 11:30 UhrDie Bundesregierung will größere Unternehmen einige Jahre von Dokumentationspflichten aus dem Lieferkettengesetz befreien. Die Regelung solle nicht wie bisher angewendet werden, teilte das federführende Arbeitsministerium am Mittwoch mit.
"Gleichzeitig lassen wir beim Kampf gegen Kinder- und Zwangsarbeit sowie dem Schutz vor Arbeitsausbeutung nicht nach", sagte Ressortchefin Bärbel Bas. "Das nationale Gesetz gilt nahtlos weiter, bis das EU-Lieferkettengesetz in deutsches Recht umgesetzt ist."
Weite Teile der Wirtschaft waren gegen das Gesetz Sturm gelaufen. Es wurde als Bürokratiemonster kritisiert. Das Gesetz verpflichtet größere Unternehmen, für Missstände in ihren Lieferketten bei Menschenrechtsverstößen oder Umweltdelikten zu haften. Das deutsche Lieferkettengesetz gilt seit Anfang 2023. Die europäische Richtlinie muss bis zum 26. Juli 2027 in nationales Recht umgesetzt werden.
Der Arbeitgeberverband BDA kritisierte zuletzt, dass es jetzt nur um eine Anpassung von Details gehe, keine Abschaffung. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es eigentlich, das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) solle abgeschafft werden. Es werde dann später durch ein europaweit geltendes Gesetz ersetzt. Die entsprechende EU-Richtlinie solle bürokratiearm umgesetzt werden.
Ein Verstoß gegen die bisherigen Pflichten soll in der Übergangszeit nur in schweren Fällen geahndet werden, etwa bei massiven Menschenrechtsverletzungen. Das Arbeitsministerium rechnet durch das Gesetz mit einer finanziellen Entlastung der Wirtschaft von 4,1 Millionen Euro im Jahr.
Quelle: ntv.de, rts