Entscheidung der Bundesregierung Mindestlohn steigt bis 2027 in zwei Schritten auf 14,60 Euro
29.10.2025, 12:07 Uhr
(Foto: picture alliance / SvenSimon)
Das Bundeskabinett hat die kräftigste Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns seit seiner Einführung vor zehn Jahren beschlossen. Der am Mittwoch gebilligte Verordnungsentwurf aus dem SPD-geführten Bundesarbeitsministeriums sieht vor, dass der Mindestlohn in zwei Schritten um insgesamt 13,9 Prozent angehoben wird: zum Jahreswechsel zunächst von derzeit 12,82 Euro auf 13,90 Euro - und zum 1. Januar 2027 weiter auf 14,60 Euro.
Dem Bundesarbeitsministerium zufolge sollen von der Anhebung rund sechs Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren. Die unabhängige Mindestlohnkommission hatte diese Anhebung im Juni empfohlen, die Empfehlung wird nun per Rechtsverordnung umgesetzt.
"Mit der zweistufigen Anhebung bekommen Millionen Beschäftigte spürbar mehr für ihre Arbeit - und die Unternehmen können die steigenden Kosten verantwortungsvoll über zwei Jahre verteilen", erklärte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) nach dem Kabinettsbeschluss. Dies sei "ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit und Anerkennung derer, die unser Land Tag für Tag am Laufen halten". Bei der Anhebung um fast 14 Prozent handle es sich um "die größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns".
SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf sprach von einer "deutlichen Erhöhung", die "trotz der immer gleichen Widerstände" durchgesetzt worden sei. Die SPD erwarte weitere Steigerungen in Zukunft, machte der Generalsekretär klar. "Beim sozialpartnerschaftlich verhandelten Mindestlohn geht es immer um eine Lohnuntergrenze", sagte Klüssendorf der Nachrichtenagentur AFP. "Wir hören nicht auf, für bessere Löhne zu kämpfen."
Die Mindestlohn-Kommission besteht aus je drei von den Arbeitgebern und den Gewerkschaften entsandten Vertreterinnen und Vertretern, einer Vorsitzenden und zwei beratenden Mitgliedern aus der Wissenschaft. Gesetzlich geregelt ist, dass die Kommission alle zwei Jahre einen Vorschlag zur Anpassung des Mindestlohns vorlegt, den die Bundesregierung dann durch eine Rechtsverordnung verbindlich machen kann - aber nicht muss.
Quelle: ntv.de, AFP