Vereinfachung trotz Brexit Ohne Reisepass: Deutschland und Großbritannien planen Erleichterungen bei Schüleraustauschen
14.07.2025, 15:22 Uhr
Ab dem 2. April 2025 benötigen Reisende ins Vereinigte Königreich eine elektronische Reisegenehmigung (ETA).
(Foto: Monika Skolimowska/dpa/dpa-tmn)
Deutschland und Großbritannien wollen mit ihrem geplanten Freundschaftsvertrag Erleichterungen beim Schüleraustausch auf den Weg bringen. In Zukunft solle der Aufwand über sogenannte Schülersammellisten stark vereinfacht werden, hieß es in deutschen Regierungskreisen in Berlin vor der für Donnerstag in London geplanten Unterzeichnung des Vertrages. Damit sollen Schüler und Lehrer künftig ohne Reisepässe und ohne Visa zum Austausch nach Großbritannien reisen können. Nach dem Brexit - dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (EU) im Jahr 2020 - sei es derzeit sehr aufwändig, wenn eine Schulklasse nach London oder in eine andere britische Stadt fahren wolle, hieß es weiter. Man wolle mit dem Beitrag für mehr Schülermobilität zeigen, dass der Freundschaftsvertrag konkret und schnell etwas im Leben der Menschen in beiden Staaten verändere, wurde in den Regierungskreisen betont.
Merz und Starmer wollen Freundschaftsvertrag unterzeichnen
Kanzler Friedrich Merz (CDU) und der britische Premierminister Keir Starmer wollen das Vertragswerk am Donnerstag bei einer Zeremonie in der britischen Hauptstadt unterschreiben. An diesem Mittwoch soll der Entwurf zuvor vom Bundeskabinett gebilligt werden. Nach der Unterzeichnung muss der Vertrag noch vom Bundestag ratifiziert werden.
Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der Änderungen im transatlantischen Verhältnis zu den USA enthält der Freundschaftsvertrag wichtige Passagen zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Zudem gehe es um die Zusammenarbeit im Justiz- und im Migrationsbereich, wo man unter anderem gemeinsam gegen Schleuser und Menschenhandel vorgehen wolle, hieß es weiter. Auch zum Thema Wirtschaft und Wachstum werde es längere Passagen geben.
Beistandsverpflichtung nicht in Konkurrenz zur Nato
In Ergänzung zur Beistandsverpflichtung im Artikel 5 des Nato-Vertrages und zu entsprechenden Verpflichtungen in der EU wird es vor dem Hintergrund der Bedrohungen durch Russland in dem Freundschaftsvertrag nach diesen Angaben auch eine besondere Beistandsverabredung geben. Der Vertrag solle aber kein Ersatz zu den Nato-Verpflichtungen sein. Es werde vielmehr deutlich gemacht, dass die sicherheits- und verteidigungspolitische Absicherung durch die Nato absolut zentral und unersetzbar bleibe, hieß es weiter.
So fänden sich im Text zur Beistandsverpflichtung Sätze wie: "Es gibt keine strategische Bedrohung für den einen, die keine strategische Bedrohung für den anderen wäre", oder die Vertragsparteien "leisten einander im Falle eines bewaffneten Angriffs auf die jeweils andere Partei Unterstützung, auch mit militärischen Mitteln". Dies sei zudem als komplementäre Formulierung zu entsprechenden französisch-britischen Vereinbarungen gedacht.
Quelle: ntv.de, dpa