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Urteile Urteil: Lottogewinn wird von Hartz IV abgezogen

Essen (dpa) - Glück im Spiel, Pech beim Amt: Hartz IV-Empfänger bekommen auch einen kleineren Lottogewinn von ihren staatlichen Leistungen abgezogen. Der Gewinn werde als Einkommen angerechnet, entschied das nordrhein-westfälische Landessozialgericht in Essen. Das Geld, das ein Spieler jahrelang für Nieten ausgegeben haben mag, zählt nicht. Ein Hilfsbedürftiger aus Bielefeld hatte in der Lotterie «Aktion Mensch» 500 Euro gewonnen. Das Geld wurde ihm auf seine Hartz-IV-Leistungen angerechnet.

Quelle: ntv.de, dpa

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