Kurznachrichten

Eisenbahnregulierungsgesetz Verkehrsministerium will starken Anstieg der Schienenmaut dämpfen

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(Foto: IMAGO/Wolfilser)

Das CDU-geführte Bundesverkehrsministerium will den rasanten Anstieg der Gebühren für die Nutzung des Schienennetzes in Deutschland abmildern. In einem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Referentenentwurf heißt es, das Eisenbahnregulierungsgesetz solle angepasst werden.

Festgeschrieben werden solle dort, dass der Bund von der gemeinwohlorientierten Infrastrukturtochter der staatseigenen Deutschen Bahn (DB) eine deutlich niedrigere Eigenkapitalverzinsung verlangen will. Sobald dies verankert ist, dürften die Trassenentgelte - die Schienenmaut - weniger stark zulegen.

Das erhöhte Eigenkapital der Bahn-Tochter DB InfraGO muss laut Gesetz verzinst werden. Bisher wurde ein Satz von rund sechs Prozent gebilligt. Um diese Verzinsung zu erwirtschaften, müssen dann auch die Trassengebühren entsprechend steigen. Sie gelten als wichtiges Instrument, das über die Konkurrenzfähigkeit der Bahn gegenüber dem Lkw entscheidet. Künftig dürfte der Satz Schätzungen zufolge nur noch bei gut zwei Prozent liegen. Technisch ist der Mittelwert aus einer risikolosen Verzinsung und dem kapitalmarktüblichen Eigenkapitalzinssatz anzusetzen.

Der Verband der Güterbahnen, also der Wettbewerber der Deutschen Bahn in dieser Sparte, begrüßte den Vorstoß als wichtigen Schritt: "Mit der minimalinvasiven Änderung des Eisenbahnregulierungsgesetzes an zwei Stellen kann noch in diesem Jahr die automatische und drastische Erhöhung der Trassenpreise infolge von Eigenkapital-Zuführungen an die DB sehr deutlich gemindert werden." Die Verzinsung des Eigenkapitals sei ein wesentlicher Treiber von höheren Trassenentgelten. "Statt im schlimmsten Falle um 35 Prozent würden die Trassenpreise im Schienengüterverkehr mit dem neuen Gesetz nach überschlägigen Berechnungen des Verbandes nur noch um etwa 15 Prozent ansteigen." Eigentlich sollte mit der staatlichen Infrastruktur überhaupt keine Gewinnerzielung erfolgen. Zumindest erkenne die Novelle an, dass die Infrastruktur keine Renditemaschine sein dürfe.

Quelle: ntv.de, RTS

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