Wirtschaft

Amazon darf weitermachen Apple scheitert vor Gericht

Etappensieg für Amazon: Der Rechtsstreit mit Apple geht weiter.

Etappensieg für Amazon: Der Rechtsstreit mit Apple geht weiter.

(Foto: REUTERS)

Der Streit zwischen den beiden US-Konzernen Apple und Amazon um den Namen einer auf Smartphone-Kunden ausgerichteten Verkaufsplattform nimmt eine überraschende Wendung: Der Online-Händler darf weiterhin Android-Apps im eigenen Appstore vertreiben.

Offensichtlich nicht Apple: Der Begriff Appstore führt Kunden nach Ansicht des Gerichts nicht in die Irre.

Offensichtlich nicht Apple: Der Begriff Appstore führt Kunden nach Ansicht des Gerichts nicht in die Irre.

Für den Kultkonzern aus Kalifornien ist es ein herber Rückschlag: Eine US-Richterin hat eine Klage von Apple gegen den Gebrauch des Namens Appstore durch den Online-Einzelhändler Amazon zurückgewiesen.

Der Kläger habe nicht darlegen können, warum die Verwendung dieser Bezeichnung durch das Online-Kaufhaus eine irreführende Werbung darstelle, urteilte Bezirksrichterin Phyllis Hamilton im kalifornischen Oakland. Der Nutzer erhalte nicht den Eindruck, dass es sich bei dem Angebot von Amazon um einen Apple-Service handele.

Beim Appstore von Apple handelt es sich um eine Verkaufsplattform für Computerprogramme mit dem hauseigenen Betriebssystem iOS für Endgeräte wie das berühmte iPhone oder Tablets wie das iPad. Amazon richtet sich dagegen an Nutzer von Geräten mit Android-Software aus dem Hause Google. Sie läuft auf Geräten, die wichtige Apple-Konkurrenten wie etwa Samsung herstellen.

"Appstore" nicht irreführend

In der juristischen Auseinandersetzung um die Verwendung des Begriffs Appstore habe Amazon den Vorwurf irreführender Werbung entkräften können, erklärte die Richterin. Apple habe entsprechende Anschuldigungen nicht überzeugend belegen können.

Die Plattform mit Anwendungen für das Google-Betriebssystem Android hatte Amazon unter dem Namen Appstore im März 2011 gestartet und war deswegen von Apple verklagt worden. Der iPhone-Konzern machte seine Rechte auf den Begriff Appstore geltend. Amazon konterte, die Bezeichnung stehe inzwischen generell für eine Download-Plattform für Apps.

Einer der Apple-Vorwürfe war bewusste irreführende Werbung, weil Kunden durch den Namen der Amazon-Plattform verwirrt würden. Die Richterin Phyllis Hamilton befand jedoch in der nun veröffentlichten Entscheidung, Apple habe dies nicht nachweisen können und folgte Amazons Antrag, die Vorwürfe zu streichen.

Jetzt geht es um Markenrechte

Eine Apple-Sprecherin wollte zu der Richterentscheidung zunächst keine Stellung nehmen. Amazon war zunächst nicht erreichbar. Amazon und Apple stehen sich auf der Ebene der Endgeräte in einem verschärften Wettbewerb gegenüber.

Das Amazon-Tablet Kindle gehört mit seinen verschiedenen Varianten zu den stärksten Rivalen des iPad von Apple, das den Markt weiterhin dominiert.

Frieden wird zwischen den beiden US-Konzernen auch nach dem Appstore-Urteil weiterhin nicht herrschen: Apple hatte Amazon unter anderem auch wegen Markenverletzungen verklagt.

Das Verfahren um den schwerer wiegenden Vorwurf einer Verletzung von Markenrechten geht weiter. Eine Verhandlung ist für August geplant - und könnte Amazon womöglich noch teuer zu stehen kommen.

Quelle: ntv.de, dpa/rts

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