Öffnet Hauptstadt-Airport noch später? Bahn will Millionen fordern
20.06.2012, 15:21 Uhr
Wann werden hier die ersten Maschinen starten und landen?
(Foto: picture alliance / dpa)
Auf die Bahn kommen wegen der verschobenen Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens nicht nur hohe Kosten zu, dem Konzern entgeht auch Gewinn. Dieses Geld will sich die Bahn von dem Flughafenbetreiber zurückholen. Die Rechnung dürfte groß ausfallen.
Die verschobene Eröffnung des künftigen Hauptstadtflughafens wird für den Betreiber immer teurer. Neben Fluggesellschaften und Einzelhändlern will wohl auch die Deutsche Bahn einen millionenschweren Schadenersatz verlangen. Die Bahn beziffere den Schaden auf mindestens 20 Mio. Euro, berichtete die Zeitung "Die Welt" und berief sich dabei auf Berechnungen des Konzerns.
Demnach entgehen der Bahn durch die Verschiebung des Eröffnungstermins von Anfang Juni auf März 2013 mehr als 10 Mio. Euro an Umsatz durch entfallende Nutzungsgebühren für Zugstrecken und Bahnhöfe. Weitere 4 Mio. Euro würden dafür veranschlagt, die Strecke auch ohne regelmäßigen Zugverkehr in Schuss zu halten.
Daneben veranschlage die Bahn die Verluste durch abbestellte Züge mit einem Betrag im mittleren einstelligen Millionenbereich, hieß es weiter. Die Zubringerverbindung zum Hauptstadt-Airport habe der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg in Auftrag gegeben und zahle dafür an die Bahn. Die bestellten Züge könnten nur zum Teil storniert werden. Daneben gingen der Deutschen Bahn Einnahmen durch den Fahrkartenverkauf verloren. Die Deutsche Bahn wollte den Bericht nicht kommentieren.
Die Zweifel bleiben
Der neue Hauptstadtflughafen sollte ursprünglich am 3. Juni in Betrieb gehen. Kurz zuvor sagten die Verantwortlichen den Termin jedoch ab und begründeten das mit Problemen beim Brandschutz. Der Bau liegt auch an vielen Stellen hinter dem Zeitplan, diese stufte die Flughafengesellschaft aber als nicht relevant für die Verschiebung ein. Als neuer Eröffnungstermin ist nun der 17. März 2013 vorgesehen.
Ob dieser Termin zu halten ist, ist allerdings zweifelhaft. Nach den zwei geplatzten Eröffnungen stellt die zuständige Baubehörde jetzt auch den neuen Starttermin infrage. Der Flughafen bekomme die Probleme unter anderem mit dem Brandschutz derzeit nicht in den Griff, erklärte der Landkreis Dahme-Spreewald. Deshalb habe der Baudezernent "vorsorglich seine Bedenken zum Betriebsaufnahmetermin am 17.03.2013" mitgeteilt. Dem Statusbericht der Sachverständigen sei zu entnehmen, "dass sich nicht hinreichend mit der Mängelverfolgung und -beseitigung auseinandergesetzt wurde". Nach bisherigem Zeitplan soll die Brandschutzanlage bis Dezember fertig sein und dann getestet werden.
"Der vergangene Monat war verlorene Zeit. Es herrscht weiterhin völliges Chaos", zitierte der Berliner "Tagesspiegel" einen Manager einer der Firmen, die die Brandschutzanlage bauen. "Der Termin ist akut gefährdet und damit auch die Eröffnung im März", sagte er. Hinzu komme, dass der Brandschutz so kompliziert geplant sei, dass selbst Profis grundsätzliche Zweifel kämen. "Es stellt sich die Frage, ob die Entrauchungsanlage jemals funktionieren wird."
Aufsichtsrat tagt
Neben der Bahn prüfen auch die Lufthansa und Air Berlin derzeit Schadenersatzforderungen. Wie viel Geld die Fluggesellschaften fordern, ist noch unklar. Auch andere Unternehmen rechnen insgesamt mit einem Mehraufwand in Millionenhöhe. Gehälter, "totes Kapital" auf der Flughafenbaustelle und Kredite für bestellte Waren führten bei vielen zu Liquiditätsproblemen, so ein Unternehmervertreter.
Das Flughafen-Management will auf der Aufsichtsratssitzung am kommenden Freitag bekanntgeben, welche Mehrkosten durch die verschobene Eröffnung des 2,5-Mrd-Projekts entstehen. Die Rede ist von 15 Mio. Euro pro Monat, aber Schadenersatzforderungen sind nicht eingerechnet. Gesellschafter des Betreibers sind die Bundesländer Berlin und Brandenburg sowie die Bundesrepublik Deutschland.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg fällte derweil ein Urteil zugunsten des Schallschutzes für die Anwohner des Flughafens. Die Richter verpflichteten das Infrastruktur-Ministerium Potsdam, durch "geeignete aufsichtsrechtliche Maßnahmen" darauf hinzuwirken, dass das Schallschutz-Programm am Flughafen umgesetzt wird." Geklagt hatten Eigentümer von Grundstücken im näheren Umfeld des Flughafens. Sie haben laut Urteil einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich oder bessere Schallschutz-Maßnahmen.
Quelle: ntv.de, jga/dpa/rts/AFP