Neuer Streit über Anlegerschutz Banken stellen sich quer
01.07.2009, 07:19 Uhr
Tausende Anleger haben mit Lehman-Zertifikaten ihr Geld verloren – schuld war nicht zuletzt die miese Beratung der Banken.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Innerhalb der Großen Koalition ist erneut der Streit über bessere Anlegerschutzregeln ausgebrochen. Nach Informationen der "Financial Times Deutschland" (FTD) hat die Union die bereits mit der SPD erzielte Vereinbarung zur rechtlichen Behandlung von telefonischen Beratungsgesprächen aufgekündigt. Der erst vor knapp zwei Wochen geschlossene Kompromiss sieht vor, dass Bankkunden in diesen Fällen ein einwöchiges Rücktrittsrecht erhalten sollen. Dagegen hatte sich die Finanzbranche zur Wehr gesetzt.
Damit droht sich die Einführung der Anlegerschutzregeln zu verzögern. Sie sind Teil der Reform des Schuldverschreibungsrechts, das am Freitag vom Bundestag verabschiedet werden soll. Es beinhaltet unter anderem die Dokumentationspflicht beim Verkauf von Finanzprodukten. Bankberater sollen künftig das Gespräch mit dem Kunden protokollieren und ihm vor Vertragsabschluss eine Kopie des Dokuments aushändigen. Bei der telefonischen Anlageberatung ist dies nicht möglich. Anleger sollten deshalb ein einwöchiges Rücktrittsrecht erhalten, sofern das Protokoll fehlerhaft oder unvollständig ist. Die Beweislast läge im Streitfall bei der Bank.
Gesetz droht zu scheitern
Dagegen hatte die Finanzlobby bis zuletzt angekämpft. In einem Schreiben an das Bundeskanzleramt und das Justizministerium forderte der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) für die Bankindustrie gestern die Regierungsparteien erneut auf, die Regel zu überdenken. Sie berge große wirtschaftliche Risiken. Die Banken trügen bis zum Ablauf der Rücktrittsfrist das volle Kursrisiko.
Heute berät der Rechtsausschuss des Bundestages über den Gesetzentwurf. Aus Kreisen der SPD hieß es, man werde notfalls zum ursprünglichen Kabinettsentwurf zurückkehren, sollte die Union die einwöchige Rücktrittsfrist ablehnen. Der erste Entwurf sieht vor, dass Banken die Telefongespräche aufzeichnen müssen. Auch diesen Vorschlag lehnen die Banken ab, da sie hohe Kosten fürchten. Sollte es zu keiner Einigung kommen, sei sogar ein Scheitern des Gesetzes möglich, hieß es.
Quelle: ntv.de, rts