Zwei Jahre nach Lehman Bankenabgabe kommt
25.08.2010, 10:36 UhrDas Kabinett billigt einen Gesetzentwurf zur künftigen Rettung von Krisenbanken. Der Entwurf enthält auch die umstrittene Bankenabgabe. Die Institute sollen danach einen Teil ihrer Gewinne in einen Fonds einzahlen. Wer meint, der Steuerzahler ist aus dem Schneider, täuscht sich.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung will die Banken zur Vorsorge für den Krisenfall zwingen.
(Foto: picture alliance / dpa)
Fast zwei Jahre nach der verheerenden Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers zieht die Bundesregierung weitere Konsequenzen aus der Finanzkrise. Das schwarz-gelbe Kabinett beschloss eine Bankenabgabe sowie ein spezielles Pleite-Verfahren für angeschlagene Großbanken, wie aus Regierungskreisen in Berlin verlautete.
Über die Bankenabgabe soll ein milliardenschwerer Krisenfonds aufgebaut werden. Damit soll Vorsorge für künftige Krisen getroffen und Instituten in einer Schieflage geholfen werden. Mit dem neuen Insolvenzverfahren wiederum soll sichergestellt werden, dass wichtige Banken schnell saniert und geordnet abgewickelt werden können - ohne größere Verwerfungen auf den Finanzmärkten. Die Bundesregierung will das Gesetz in einem verkürzten Verfahren bis zum Ende dieses Jahres durch das Parlament bringen.
Federführung bei Groß-Pleiten
Das "Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten", den das Kabinett verabschiedete, zeigt zwei Wege auf, die eine Restrukturierung und "geordnete Abwicklung" von Banken ermöglichen sollen. Zum einen kann der Vorstand ein freiwilliges Sanierungsverfahren anstoßen und den Umbau der Geschäfte weitgehend in Eigenregie steuern - flankiert von der Bankenaufsicht Bafin und dem zuständigen Gericht.
Zum anderen kann die Bafin das Heft des Handelns selber in die Hand nehmen und ein Reorganisationsverfahren auslösen. Wegen der schwerwiegenden Folgen hat sie diese Befugnis aber nur bei systemrelevanten Banken. Die Möglichkeiten der Bafin sind fast unbegrenzt: Anteilseigner, die sich dem Verfahren widersetzen, können überstimmt werden. Ungesicherte Forderungen gegen das Institut können mit Zustimmung der Gläubiger gekürzt oder in Eigenkapital umgewandelt werden. Vor allem aber kann die Behörde die Bank zerschlagen und ihre systemrelevanten Teile auf eine staatliche Brückenbank oder einen privaten Erwerber übertragen. Die Restbank wird dann marktschonend abgewickelt.
Steuerzahler bürgen weiter

Opfer der Lehman-Pleite (ein Jahr nach dem Zusammenbruch September 2008) fordern ihr Geld zurück.
(Foto: REUTERS)
Die Vorstellung, die Steuerzahler seien mit dem neuen Insolvenzrecht aus dem Schneider, ist eine Illusion. Das Gesetz sieht zwar vor, dass die Institute mit einer Bankenabgabe für Schieflagen in ihren eigenen Reihen vorsorgen. Das Geld fließt in einen Fonds, der Restrukturierungen finanziell abfedern soll. Die Höhe der Abgabe soll sich an den individuellen Risiken in und außerhalb der Bilanzen bemessen. Dabei werden auch außerbilanzielle Derivate erfasst, was den risikoärmeren Sparkassen entgegenkommt. In normalen bis guten Ertragsjahren der Branche käme durch die Abgabe allerdings nur gut eine Milliarde Euro zusammen.
Das sei auch nach zehn Jahren noch viel zu wenig für eine Großpleite, monieren Kritiker seit Bekanntwerden der ersten Entwürfe. Das Gesetz sieht deshalb vor, dass der Bund dem neuen Restrukturierungsfonds Kredite von bis zu 20 Milliarden Euro geben darf. Außerdem darf der Fonds Bürgschaften von bis zu 100 Milliarden Euro abgeben - Bürge ist letztlich dann doch der Steuerzahler.
Quelle: ntv.de, dpa/rts