Paukenschlag im HGAA-Debakel BayernLB kommt mit blauem Auge davon
07.08.2013, 19:51 Uhr
Auch Jahre nach dem Debakel bleibt das Thema HGAA bei der BayernLB auf der Agenda.
(Foto: picture alliance / dpa)
Mehrere ehemalige Vorstände der BayernLB müssen sich vor Gericht verantworten. Aber nicht wegen des Milliarden-Fehlkaufs der Hypo Group Alpe Adria. Der ist nach einer überraschenden Entscheidung des Landgerichts München strafrechtlich vom Tisch - vorerst.
Der Milliarden-Fehlkauf der österreichischen Hypo Group Alpe Adria bleibt für die früheren BayernLB-Vorstände vorerst ohne strafrechtliche Folgen. Das Landgericht München I ließ entsprechende Punkte der Anklage der Münchner Staatsanwaltschaft aus dem Mai 2011 nicht zu - und sorgt damit für einen Paukenschlag in der Aufarbeitung des Landesbank-Debakels. Andere Teile der Anklage ließ das Gericht dagegen zu, für die zumindest Teile des Vorstandes vor Gericht müssen. Wann der Prozess beginnt, steht noch nicht fest.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Ex-Vorständen um den früheren Bank-Chef Werner Schmidt sowie dem damaligen Risikovorstand Michael Kemmer unter anderem vorgeworfen, bei dem Kauf Risiken missachtet und damit ihre Pflicht verletzt zu haben. Dadurch sei der BayernLB ein Schaden von knapp 550 Mio. Euro entstanden. Der Tatvorwurf lautete auf Untreue.
Davon bleibt nach der Entscheidung der 6. Strafkammer aber nichts übrig. Der Vorstand habe die Entscheidung damals auf "Grundlage einer ausreichenden Informationsbasis getroffen", führte das Gericht am Mittwoch aus. Es seien "keine bewussten Pflichtverletzungen erkennbar". Strafrechtlich sei der Kauf demnach nicht zu beanstanden.
Noch nicht rechtskräftig
Die Staatsanwaltschaft legte umgehend Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Anklagepunkte ein, die damit noch nicht rechtskräftig ist. Die Behörde hatte im Mai 2011 die Anklage gegen Schmidt und sieben weitere Ex-Vorstände erhoben, es folgte eine ungewöhnlich lange Prüfung durch das Gericht.
Kemmer ist als Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken einziger noch aktiver Amtsträger aus dem Kreis der Beschuldigten. Er dürfte über die Entscheidung des Landgerichts erleichtert sein. Lediglich den Vorwurf der Untreue im Zusammenhang mit einem Aktienkauf der BayernLB von der Mitarbeiter Privatstiftung der Hypo Alpe Adria wurde zugelassen. Davon betroffen sind sieben der ehemaligen Top-Manager der Bank. Der BayernLB soll dadurch ein Schaden von knapp 74,3 Mio. Euro entstanden sein.
Umstrittenes Sponsoring
Außerdem müssen sich Schmidt, Kemmer und zwei weitere ehemalige Vorstände wegen des Vorwurfs der Bestechung eines europäischen Amtsträgers im Zusammenhang mit dem HGAA-Kauf verantworten. Dabei geht es um ein Sponsoring über 2,5 Mio. Euro für das Klagenfurter Fußballstadion. Der verstorbene frühere Landeshauptmann Jörg Haider soll den Verkauf der österreichischen Bank etwa an die Bedingung geknüpft haben, dass die BayernLB sich an dem Sponsoring beteiligt.
Die Entscheidung dürfte auch Signalwirkung für die zivilrechtliche Aufarbeitung des HGAA-Debakels haben. Die BayernLB hatte die früheren Vorstände wegen des Fehlkaufs sowie riskanter Wertpapiergeschäfte auf 200 Mio. Euro Schadenersatz verklagt. Dieses Verfahren soll im November fortgesetzt werden. Ein BayernLB-Sprecher sagte, man habe den Beschluss zur Kenntnis genommen. "Die BayernLB wird die Auswirkungen dieses Beschlusses auf die eingereichten Haftungsklagen gegen die früheren Vorstände und gegen ehemalige Mitglieder des Verwaltungsrates prüfen."
Huber: Vorwürfen "der Boden entzogen"
Der ehemalige Wirtschafts- und Finanzminister Erwin Huber (CSU) wertete die Entscheidung des Landgerichts vor allem als positiv für die damaligen Verwaltungsräte. "Damit ist auch geklärt, dass die Verwaltungsräte sich strafrechtlich nichts haben zuschulden kommen lassen", sagte Huber. Entsprechenden Vorwürfen sei damit "der Boden entzogen".
Dagegen erklärte der finanzpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Landtag, Eike Hallitzky, die Entscheidung widerspreche "allen Erkenntnissen, die wir in zwei Untersuchungsausschüssen und einer fünfjährigen Landesbank-Kommission über die Umstände beim Kauf der HGAA gewonnen haben". Die Grundlagen dafür müssten der Öffentlichkeit detailliert dargelegt werden.
Quelle: ntv.de, dpa