Wirtschaft

CSU-Größen atmen auf BayernLB schont Aufseher

Es sind keine Tränen, nur Regen: Der steierne Löwe vor dem Sitz der Bayerischen Landesbank in München.

Es sind keine Tränen, nur Regen: Der steierne Löwe vor dem Sitz der Bayerischen Landesbank in München.

(Foto: dpa)

Kurz vor Jahresende schafft die Bayerische Landesbank Ordnung in ihren Unterlagen: Nach Durchsicht mehrerer Rechtsgutachten zur Verantwortung prominenter Ex-Kontrolleure im Verwaltungsrat gibt Vorstand Gerd Häusler die Hoffnung auf Schadenersatz weitgehend auf. Im Frühjahr könnte die Aufarbeitung des Milliardendebakels doch noch vor Gericht landen.

Saß mit im Verwaltungsrat: CSU-Urgestein Günther Beckstein (Archivbild).

Saß mit im Verwaltungsrat: CSU-Urgestein Günther Beckstein (Archivbild).

(Foto: dpa)

Die BayernLB wird ihre ehemaligen Aufsichtsräte trotz der Milliardenverluste durch die Spekulation mit US-Wertpapieren und die Übernahme der österreichischen Bank HGAA nicht in die Pflicht nehmen. Bei den Verlusten mit sogenannten ABS-Wertpapieren hätten Haftungsansprüche vor Gericht keine Aussicht auf Erfolg, sagte der Vorstandschef von Deutschlands zweitgrößter Landesbank, Gerd Häusler. Eine Pflichtverletzung oder gar ein Verschulden der Kontrolleure im Verwaltungsrat liege nicht vor. Diese Sicht sei durch mehrere externe Gutachten abgesichert worden.

Im Falle der kostspieligen Fehlinvestition im Zusammenhang mit der HGAA-Übernahme gebe es dagegen Pflichtverletzungen bei allen betroffenen Ex-Kontrolleuren. Diese seien als fahrlässig einzustufen, nicht aber als Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Damit liege kein Verstoß gegen die Satzung der Landesbank vor. Gegenüber den einfachen Mitgliedern des Verwaltungsrates bestehe dementsprechend keine ausreichende rechtliche Anspruchsgrundlage, hieß es.

Fahrlässig oder grob fahrlässig: Ex-CSU-Parteichef Erwin Huber (Archivbild).

Fahrlässig oder grob fahrlässig: Ex-CSU-Parteichef Erwin Huber (Archivbild).

(Foto: dpa)

Der Fehlkauf der maroden Hypo Alpe Adria (HGAA) hatte den Freistaat mehr als 3,7 Mrd. Euro gekostet. Um eine drohende Insolvenz abzuwenden, musste die BayernLB insgesamt mit 10 Mrd. Euro zusätzlichem Kapital ausgestattet werden. In dem für die Aufsicht über die BayernLB zuständigen Gremium, dem Verwaltungsrat, saßen damals zahlreiche CSU-Größen wie Ex-Parteichef Erwin Huber, Ex-Ministerpräsident Günther Beckstein oder der noch amtierende CSU-Fraktionschef im Landtag, Georg Schmid.

Anders stellt sich nach Einschätzung Häuslers die Rolle der beiden früheren Verwaltungsratsvorsitzenden Kurt Faltlhauser (CSU), damals Finanzminister in Bayern, und Siegfried Naser, Ex-Sparkassenpräsident im Freistaat, dar. Ihnen könnte eine Klage ins Haus stehen. Eine Entscheidung darüber ist aber noch nicht gefallen. Häusler sagte jedoch, interne und externe Gutachter hätten die Frage der groben Fahrlässigkeit verneint oder mit großen Fragezeichen versehen.

Geheimgutachten im Internet

Im Zuge der Aufarbeitung des Milliardendebakels waren von verschiedener Seite Rechtsgutachten in Auftrag gegeben worden, unter anderem durch die Generalversammlung der Bank bei der Kanzlei Hengeler Mueller und durch den Bayerischen Landtag bei der Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzlei Flick Gocke Schaumburg (FGS).

Besondere Verantwortung: Der frühere Finanzminister und Vorsitzende des Verwaltungsrat Kurt Faltlhauser (links) und Ex-Sparkassenpräsident Siegfried Naser.

Besondere Verantwortung: Der frühere Finanzminister und Vorsitzende des Verwaltungsrat Kurt Faltlhauser (links) und Ex-Sparkassenpräsident Siegfried Naser.

(Foto: dpa)

Gerade letzteres Gutachten hat es in sich. Zur Frage der Pflichtverletzung und "haftungsrelevanten Tatbeständen bei Vorstand und Verwaltungsrat der BayernLB" heißt es im FGS-Gutachten, die Vorstandsmitglieder hätten im Zusammenhang mit dem Engagement der Landesbank im US-Hypothekengeschäft ihre Pflicht "in grober Weise schuldhaft verletzt".

Auch bei den Verwaltungsratsmitglieder sprächen "gute Gründe dafür, dass das Handeln (...) grob fahrlässig" gewesen sein. Die Studie war ursprünglich nicht für die Öffentlichkeit vorgesehen, gelangte jedoch über Umwege ins Internet, wo sie unter anderem auf den Seiten des kapitalismuskritischen Netzwerks Attac Deutschland eingesehen werden kann.

"Schon gar kein Verschulden"

Der Vorstand der BayernLB geht dagegen davon aus, "dass Haftungsansprüche gegen keines der damaligen Mitglieder des Verwaltungsrates Aussicht auf Erfolg haben, weil auf Seiten des Verwaltungsrates keine Pflichtverletzung und schon gar nicht Verschulden vorliegt". Diese Auffassung stimme mit den Gutachten unter anderem von Hengeler Mueller sowie der Einschätzung bankinterner Juristen überein, teilte die BayernLB mit.

Die in dem Gutachten von Flick Gocke Schaumburg geäußerten Ansichten hält der Vorstand dagegen eigenen Angaben zufolge "in weiten Teilen für nicht gerichtsfest". Die Führung der BayernLB glaubt demnach nicht daran, dass sich etwaige Ansprüche vor Gericht tatsächlich durchsetzen ließen.

Im Fall von Faltlhauser und Naser will sich der Vorstand eine abschließende Entscheidung "angesichts der Schwierigkeit der rechtlichen Bewertung und der Komplexität der Angelegenheit" offen halten. Die endgültige "juristische und wirtschaftliche" Würdigung solle voraussichtlich erst im Frühjahr 2011 folgen. Eine Verjährung von möglichen Ansprüchen sei nicht zu befürchten, betonte BayernLB-Vorstand Häusler.

Quelle: ntv.de, mmo/dpa/rts

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