BER sorgt für weiteren Ärger EU leitet Verfahren gegen Deutschland ein
30.05.2013, 14:36 UhrDer Bau des neuen Berliner Airports ist nicht nur in Verzug geraten. Nun beschäftigt das Flugrouten-Problem die EU-Kommission. Brüssel bringt dazu ein Verfahren gegen die Bundesrepublik in Gang. Grund ist die Nichtbeachtung der Auswirkungen auf die Umwelt. Deutschland sieht dagegen keine Versäumnisse.
Dem pannengeplagten Berliner Hauptstadtflughafen BER droht nun auch Ungemach aus Brüssel: Die EU-Kommission eröffnet ein Verfahren wegen Verletzung europäischen Rechts gegen Deutschland. Die Bundesrepublik müsse bei der Planung von Flugrouten die Folgen für Natur und Umwelt prüfen, sagte der Sprecher von EU-Umweltkommissar Janez Potocnik in Brüssel.
Es gehe um zwei Aspekte der deutschen Luftfahrtgesetzgebung, erklärte der Sprecher weiter. "Wir würden behaupten, dass man die tatsächlichen Flugrouten berücksichtigen muss, um die Umweltauswirkungen eines Flughafens zu beurteilen." Die Brüsseler Behörde hatte Beschwerden zum BER erhalten: Demzufolge hätten die Planer die Flugrouten im Nachhinein geändert, ohne erneut Auswirkungen auf die Umwelt zu untersuchen.
"So wie die Dinge stehen, würden wir Deutschland sagen, dass es Teile seiner Gesetzgebung gibt, die EU-Umweltrecht nicht respektieren", sagte Potocnik. "Wir würden von ihnen erwarten, dass sie ihre Gesetzgebung so ändern, dass sie kompatibel mit der EU-Gesetzgebung wird."
Das Verfahren geht auf eine Initiative des Naturschutzbundes, der Grünen Liga und der Bürgerinitiative im Berliner Stadtteil Friedrichshagen zurück, die 2011 Beschwerde be i der EU eingereicht hatten. Der Vorwurf lautet, dass bei den Flugrouten für den Großflughafen europäische Umweltgesetzgebung missachtet wurde.
Bundesregierung: keine Versäumnisse
Gegen die Flugrouten protestieren die Anwohner schon lange, weil sie Belästigungen durch Lärm und Dreck befürchten. Die Flugrouten führen im Südosten Berlins über eine Seenlandschaft.
Die Bundesregierung hatte bereits deutlich gemacht, dass sie keine Versäumnisse sehe, weil sich aus den EU-Richtlinien im Verfahren zur Festlegung von Flugrouten keine Pflicht zu einer solchen Umweltverträglichkeitsprüfung ergebe.
Es handele sich bei den "Flugverfahren" nicht um Projekte im Sinne der Richtlinien, hatte eine Ministeriumssprecher gesagt. Das Ministerium habe der EU im September 2012 seine Rechtsauffassung mitgeteilt. Nach Ministeriumsangaben hatten das Umweltbundesamt (UBA) die von der Deutschen Flugsicherung (DFS) vorgeschlagenen Routen entsprechend geprüft und bewertet.
Quelle: ntv.de, dpa/DJ