Wegen Subventionen für Bahn und Post EU verklagt Deutschland
20.11.2013, 15:22 Uhr
Die EU-Kommission zerrt Deutschland wegen falsch verbuchter Subventionen bei der Deutschen Bahn vor den EuGH.
(Foto: picture alliance / dpa)
Seit Jahren tobt der Dauerstreit, nun zerrt die EU-Kommission Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof. Der Vorwurf: Berlin subventioniert das Schienennetz der Bahn und die Pensionen der Post. Brüssel sieht darin unfaire Wettbewerbsvorteile.
Deutschland muss sich wegen umstrittener staatlicher Beihilfen für Deutsche Post und Deutsche Bahn vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten. Die Europäische Kommission kündigte eine Klage an. Die Bundesregierung stelle nicht sicher, dass Steuergelder zum Erhalt des Schienennetzes nicht auch in den Personen- und Güterverkehr flössen, teilte die Brüsseler Behörde mit. Dies könne dazu führen, dass sich die Bahn mit Hilfe von Staatsgeld einen unlauteren Vorteil gegenüber Konkurrenten verschaffe.
Die EU-Kommission bemängelt seit Jahren, die Bundesregierung würde mit Steuergeld, das zum Erhalt des Schienennetzes gezahlt wird, auch den Fernverkehr des Staatsunternehmens quersubventionieren. Die Bahn erschleiche sich so einen unerlaubten Vorteil. Die Brüsseler Wettbewerbshüter monieren unter anderem die Buchführung der Bahn: Die Finanzstrukturen führten dazu, dass Subventionen für die Infrastruktur nicht auch in andere Bereiche sickern.
Dabei geht es auch um Gebühren, die Bahnkonkurrenten dem Unternehmen für die Nutzung des Netzes zahlen. Generell habe der Staat einer solchen Quersubventionierung keinen klaren Riegel vorgeschoben. Die EU-Kommission hatte Deutschland schon Mitte des Jahres ausdrücklich mit Blick auf die Konzernstrukturen der Deutschen Bahn mit einer Klage gedroht.
Brüssel moniert Post-Pensionshilfen
Der Deutschen Post wird dagegen ihre Vergangenheit als Staatsunternehmen zum Verhängnis. Hier geht es um Subventionen, die das Unternehmen seit 1995 von der Bundesregierung erhalten hat. Sie sollten die Pensionen von Post-Mitarbeitern mitfinanzieren, die als ehemalige Staatsbedienstete Ansprüche haben. Die EU-Kommission hat die Subventionen nicht generell verboten, aber die Höhe beanstandet. Zudem habe die Post unerlaubt von überhöhten Portokosten profitiert. Insgesamt habe das Unternehmen so illegale Beihilfen zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Euro erhalten. Die Kommission forderte die Post daher auf, die Hilfen zurückzuzahlen.
Zwar hat die Post im vergangenen Jahr 298 Millionen Euro plus Zinsen an den Bund zurücküberwiesen. Die Rückzahlung sei aber "bedeutend niedriger, also von den Kommissions-Diensten errechnet". Die Behörde wirft der Bundesregierung daher nun vor, die EU-Entscheidung unzureichend umgesetzt zu haben. "Wir sind von der Einleitung des Verfahrens gegen Deutschland überrascht, denn unserer Meinung nach hat der Bund die Beihilfeentscheidung vollständig umgesetzt", unterstrich ein Post-Sprecher.
Der Beschluss der Kommission bedeute noch keine Verpflichtung für die Post zu einer weiteren Zahlung. Die Post geht ihrerseits juristisch gegen die ursprüngliche Beihilfeentscheidung der Kommission vor - ebenso wie die Bundesregierung. Diese erklärte, es gebe bislang "kein gemeinsames Verständnis" mit der EU-Kommission, wie viel die Post zurückzahlen solle.
Quelle: ntv.de, hvg/rts/AFP