Wirtschaft

Klage Großbritanniens abgewiesen EuGH bestätigt Leerverkaufsverbot

Blick auf das Banken- und Versicherungsviertel von London.

Blick auf das Banken- und Versicherungsviertel von London.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Der Finanzplatz London erleidet eine überraschende Schlappe vor dem Europäischen Gerichtshof: Das EU-Verbot von hochspekulativen Wetten auf fallende Aktienkurse ist mit Unionsrecht vereinbar. Großbritannien wollte nationale Kontrollen durchsetzen.

Das europaweite Verbot bestimmter Leerverkäufe verstößt nicht gegen EU-Recht. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof (EuGH). Die Richter wiesen damit überraschend die Klage Großbritanniens zurück, das die Kompetenzen der EU-Börsenaufsicht ESMA bei der Regelung überschritten sah. Die Befugnisse der ESMA seien bei dem im November 2012 verhängten Verbot genau eingegrenzt, begründeten die Richter ihre Entscheidung.

In Deutschland gilt seit Juli 2010 ein Verbot ungedeckter Leerverkäufe von Aktien, Staatsanleihen aus EU-Ländern und Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps) auf diese Anleihen. Großbritannien hatte geklagt, weil es den angewandten EU-Artikel 114 für das EU-weite Verbot als unzureichende Rechtsgrundlage ansah.

Die britische Regierung verwahrt sich gegen Einmischungen durch EU-Behörden in nationale Belange und fürchtet Nachteile für den Finanzplatz London. Das Urteil des EuGH war so nicht erwartet worden, nachdem der Generalanwalt vor dem Gericht im September seine Bedenken gegen das geltende Verbot vorgebracht hatte. In vielen Fällen folgt das Gericht der Einschätzung des Generalanwalts.

Quelle: ntv.de, ddi/rts

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