Fünf Jahre nach Schrempp-RücktrittEuGH muss Klarheit schaffen
Der Rücktritt des damaligen DaimlerChrysler-Chefs Schrempp beschäftigt nach fünf Jahren immer noch die Gerichte. Jetzt soll der EuGH offene Fragen klären. Bei dem Rechststreit geht es um die möglicherweise verspätete Mitteilung des Rücktritts.
Mehr als fünf Jahre
nach dem Führungswechsel bei Daimler von Jürgen Schrempp zu Dieter Zetsche muss
sich demnächst der Europäische Gerichtshof mit dem Fall befassen. Der
Bundesgerichtshof (BGH) legte eine Musterklage mehrerer Daimler-Aktionäre gegen
das Unternehmen wegen möglicher verspäteter Mitteilung des Führungswechsels dem
höchsten europäischen Gericht zur Vorabentscheidung vor, wie der BGH in
Karlsruhe mitteilte (Az: II ZB 7/09). Davon verspricht sich das Karlsruher
Gericht Klarheit bei der Auslegung mehrere EU-Richtlinien über
Insider-Geschäfte und Marktmanipulation.
Bisher sind die Daimler-Aktionäre, die sich
um Kursgewinne betrogen fühlen, mit ihrer Schadenersatzklage gegen den
Autobauer gescheitert. Daimler habe den Führungswechsel fristgerecht nach einer
Sitzung des Aufsichtsrats Ende Juli 2005 mitgeteilt, entschied das
Oberlandesgericht Stuttgart. Diesen Beschluss kassierte der BGH später und
ordnete im Februar 2008 die erneute Verhandlung der Sache an. Auch in dem neu
aufgerollten Verfahren kam das Stuttgarter Oberlandesgericht faktisch zu keinem
anderen Ergebnis und wies die Schadenersatzklagen somit erneut ab.
Die Daimler-Aktionäre sind der Überzeugung,
dass der Konzern bereits im Frühjahr des Jahres 2005 die Weichen für den
Führungswechsel an der Vorstandsspitze gestellt hat, da Schrempp seinen Posten
bereits im Mai zur Verfügung gestellt hatte. Die Bekanntgabe des Abgangs von
Schrempp und die Berufung von Zetsche zu seinem Nachfolger erfolgte jedoch erst
Ende Juli 2005 nach einer Aufsichtsratssitzung. Die Mitteilung hatte die
Daimler-Aktien in die Höhe springen lassen. Die Kleinanleger hatten ihre
Papiere zu diesem Zeitpunkt indes bereits verkauft und verlangen einen
Ausgleich für den entgangenen Kursgewinn.