Fünf Jahre nach Schrempp-Rücktritt EuGH muss Klarheit schaffen
23.12.2010, 13:15 UhrDer Rücktritt des damaligen DaimlerChrysler-Chefs Schrempp beschäftigt nach fünf Jahren immer noch die Gerichte. Jetzt soll der EuGH offene Fragen klären. Bei dem Rechststreit geht es um die möglicherweise verspätete Mitteilung des Rücktritts.
Mehr als fünf Jahre nach dem Führungswechsel bei Daimler von Jürgen Schrempp zu Dieter Zetsche muss sich demnächst der Europäische Gerichtshof mit dem Fall befassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) legte eine Musterklage mehrerer Daimler-Aktionäre gegen das Unternehmen wegen möglicher verspäteter Mitteilung des Führungswechsels dem höchsten europäischen Gericht zur Vorabentscheidung vor, wie der BGH in Karlsruhe mitteilte (Az: II ZB 7/09). Davon verspricht sich das Karlsruher Gericht Klarheit bei der Auslegung mehrere EU-Richtlinien über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation.
Bisher sind die Daimler-Aktionäre, die sich um Kursgewinne betrogen fühlen, mit ihrer Schadenersatzklage gegen den Autobauer gescheitert. Daimler habe den Führungswechsel fristgerecht nach einer Sitzung des Aufsichtsrats Ende Juli 2005 mitgeteilt, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart. Diesen Beschluss kassierte der BGH später und ordnete im Februar 2008 die erneute Verhandlung der Sache an. Auch in dem neu aufgerollten Verfahren kam das Stuttgarter Oberlandesgericht faktisch zu keinem anderen Ergebnis und wies die Schadenersatzklagen somit erneut ab.
Die Daimler-Aktionäre sind der Überzeugung, dass der Konzern bereits im Frühjahr des Jahres 2005 die Weichen für den Führungswechsel an der Vorstandsspitze gestellt hat, da Schrempp seinen Posten bereits im Mai zur Verfügung gestellt hatte. Die Bekanntgabe des Abgangs von Schrempp und die Berufung von Zetsche zu seinem Nachfolger erfolgte jedoch erst Ende Juli 2005 nach einer Aufsichtsratssitzung. Die Mitteilung hatte die Daimler-Aktien in die Höhe springen lassen. Die Kleinanleger hatten ihre Papiere zu diesem Zeitpunkt indes bereits verkauft und verlangen einen Ausgleich für den entgangenen Kursgewinn.
Quelle: ntv.de, rts