Ausstiegsklausel für Athen-Alarm Evonik darf an die Börse
21.05.2012, 19:16 Uhr
Evonik tritt in die heiße Phase: Trotz schwer kalkulierbarer Risiken.
(Foto: dapd)
Im dritten Anlauf scheint der Börsengang von Evonik zu gelingen: Schon Ende Juni könnte es so weit sein. Die maßgeblichen Entscheider im Hintergrund geben trotz Griechenland-Krise grünes Licht - allerdings nicht ohne Exit-Klausel, falls die Märkte zu sehr einbrechen.
Der Essener Spezialchemiekonzern Evonik hat vom Kuratorium seines Mehrheitseigentümers RAG-Stiftung die Freigabe für den geplanten Börsengang erhalten. Das Kuratorium habe in einer Sitzung die nötigen Mittel genehmigt und unterstütze die weiteren Vorbereitungen, teilte die Stiftung mit.
Der Schritt an der Börse erfolgt unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen: Die Stiftung müsse die "nicht unerheblichen und zunehmenden Risiken" der Märkte genauestens im Auge behalten, erklärte Stiftungschef Wilhelm Bonse-Geuking. Gegebenenfalls müsse der Zeitplan des Börsengangs noch einmal überprüft werden.
"Wird der Preis, den wir für fair halten, nicht erreicht, kommen die Aktien nicht auf den Markt", sagte er dem "Handelsblatt". Geplant ist eine Veräußerung von insgesamt einem Drittel der Evonik-Anteile.
Die RAG-Stiftung hält mit 74,99 Prozent die Mehrheit. Zweiter Eigentümer neben der Stiftung ist der britische Finanzinvestor CVC Capital Partners, der einen Börsengang ebenfalls befürwortet.
Der voraussichtliche Erlös des Börsengangs wird auf rund fünf Milliarden Euro geschätzt. Damit wäre Evonik der größte Börsengang seit Jahren in Deutschland. Da die technischen Vorbereitungen bereits weit vorangetrieben sind, erwarten Beobachter den Schritt schon für Ende Juni oder Anfang Juli, falls er nicht wegen der Euro-Krise doch noch im letzten Moment verschoben wird.
Milliarden für die Ewigkeit?
Evonik sei gut in das Jahr gestartet, hieß es in einer Mitteilung des Kuratoriums. Für den Schritt spreche auch das starke Interesse des Kapitalmarktes. Nach der Entscheidung des Kuratoriums muss nun noch der Evonik-Aufsichtsrat zustimmen. Danach ist die offizielle Absichtserklärung ("Intention to float") für den Börsengang möglich.
Die Bundesregierung ist mit Finanzminister Wolfgang Schäuble von der CDU und Wirtschaftsminister Philipp Rösler von der FDP im Kuratorium vertreten. Aus den Erlösen des Börsengangs sollen die sogenannten Ewigkeitslasten des deutschen Steinkohlebergbaus etwa für das Abpumpen von Wasser in den Abbaugebieten dauerhaft bezahlt werden.
Quelle: ntv.de, dpa