Deutsche Kaffeesteuer Fahnder wittern Betrug
01.11.2009, 13:20 UhrUnversteuerter Kaffee soll einem Magazinbericht zufolge in großen Mengen in den deutschen Handel gekommen sein. Die Täter verkauften das Pulver angeblich als Sonderangebot in Supermärkten.

Frisch gebrühter Kaffee: Ein Milliardenbeitrag für den deutschen Haushalt.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Der illegale Deal sei nach einer Steuerprüfung in der Coop-Zentrale in Kiel aufgeflogen, berichtete das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Die Verdächtigen hätten demnach große Mengen Kaffee zu Nettopreisen angeblich für den Export gekauft. Dabei hätten sie allein 2,19 Euro Kaffeesteuer pro Kilogramm gespart.
Tatsächlich sei die Ware aber gar nicht oder nur vorübergehend ausgeführt und anschließend zu unschlagbar günstigen Preisen als angeblich versteuerter Kaffee an den deutschen Einzelhandel verkauft worden. In Norddeutschland soll eine Gruppe türkischstämmiger Kaffeehändler den Fiskus auf diese Weise um rund zwölf Millionen Euro geprellt haben, hieß es.
Illegaler Ringhandel
Die Kaffeesteuer werde außer in Deutschland nur noch in Dänemark und Belgien erhoben und deshalb bei der Ausfuhr in ein anderes EU-Land erstattet. Weil es aber keine Grenzkontrollen innerhalb der EU gibt, könne der Kaffee unbemerkt wieder eingeführt werden.
"Nach Erkenntnissen der Ermittler haben die in Untersuchungshaft sitzenden Täter Kontakte zu den türkischen Extremisten von PKK und MLKP", schrieb "Der Spiegel". Bundesweit befürchten die Fahnder dem Bericht zufolge einen Steuerschaden von über 100 Mio. Euro. Eine offizielle Stellungnahme der Behörde lag am Sonntag nicht vor.
Klar geregelt im Kaffeesteuergesetz
Die Kaffeesteuer zählt zu den sogenannten Verbrauchssteuern. "Steuergegenstände sind Röstkaffee, auch entkoffeiniert, und löslicher Kaffee (Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee), auch entkoffeiniert", heißt es in einer Begriffsbestimmung des Bundesfinanzministeriums.
"Bei Bezug von Kaffee aus anderen Mitgliedstaaten zu gewerblichen Zwecken entsteht die Steuer mit der Empfangnahme des Kaffees im Steuergebiet", erläutern die Finanzbeamten. "Bei der Einfuhr aus einem Drittland gelten für die Entstehung der Steuer und für die Person des Steuerschuldners die Zollvorschriften sinngemäß."
Der Steuertarif für Röstkaffee liegt laut Ministerium derzeit bei 2,19 Euro je Kilogramm. Die Einnahmen aus der Kaffeesteuer fließen in den Bundeshaushalt. Im Jahr 2008 waren das rund eine Milliarde Euro.
Quelle: ntv.de, dpa