Der alte Mann gibt nicht auf Gericht bremst Kirch aus
28.04.2010, 19:44 UhrDer Feldzug von Leo Kirch gegen die Deutsche Bank und deren ehemaligen Rolf Breuer dauert nunmehr seit acht Jahren an. Nun scheitert der Medienunternehmer Kirch mit dem Versuch, eine Anklage gegen Breuer zu erzwingen.
Im Dauerstreit mit der Deutschen Bank hat der Medienunternehmer Leo Kirch eine weitere juristische Niederlage kassiert. Kirch scheiterte vor dem Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) mit dem Versuch, die Staatsanwaltschaft zu einer Anklage gegen den früheren Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer zu zwingen. Wie das OLG mitteilte, verwarf es einen entsprechenden Antrag auf Klageerzwingung als unzulässig. Kirch könne seine Ansprüche "im Wege der Privatklage weiterverfolgen", entschied das Gericht.
Der 83-jährige Kirch wirft der Deutschen Bank vor, sie habe sein Medienimperium in den Untergang getrieben, und überzieht das Institut seit Jahren mit Klagen. Er macht Breuer für die Insolvenz verantwortlich, weil dieser 2002 in einem Interview die Kreditwürdigkeit des Unternehmens angezweifelt habe. Daraufhin hätten die Gläubigerbanken Kirch den Geldhahn zugedreht. Kirch fordert 3,5 Milliarden Euro Schadenersatz. Die Bank hält dem entgegen, dass der Medienkonzern schon vorher dem Untergang geweiht gewesen sei.
Jahrelanger juristischer Streit
Vergleichsverhandlungen zwischen den beiden Parteien in dem seit acht Jahren dauernden Streit waren Anfang März gescheitert. Sie waren Teil des Verfahrens, in dem es um die Frage geht, wie hoch der Schadenersatz ausfällt, den der Bundesgerichtshof (BGH) einem der Kirch-Unternehmen im Grundsatz nach zugestanden hat. Ob und welche Schäden dem Konzern durch das Interview tatsächlich entstanden sind, hatten die BGH-Richter offengelassen. Kirch verlangt allein hier über eine Milliarde Euro. In parallelen Prozessen hatte Kirch immer wieder Niederlagen einstecken müssen.
Zusätzlich zu seinen Schadenersatzforderungen hatte Kirch Strafanzeige gegen Breuer erstattet. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft stellte ihre Ermittlungen im September 2007 ein. Dagegen legte Kirch Beschwerde ein, die von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt aber im Juli 2008 verworfen wurde. Daraufhin stellte Kirch den Antrag auf Klageerzwingung. Damit scheiterte er nun vor dem OLG Frankfurt. (Az.: 2 Ws 147/08)
Quelle: ntv.de, rts