"Rechtsstreit ist beendet" Hickhack um geplanten Fluglotsenstreik
03.08.2011, 21:50 Uhr
Der Fluglotsenstreik für den Donnerstagmorgen ist vorerst abgewendet:
(Foto: REUTERS)
Erst wollen die Fluglotsen streiken. Die Deutsche Flugsicherung versucht das mit einer einstweiligen Verfügung zu verhindern. Das Arbeitsgericht gibt dem Antrag statt. Daraufhin geht die Gewerkschaft der Fluglotsen in die Berufung - sagt aber gleichzeitig den Arbeitskampf ab, aus "Rücksicht auf die Passagiere". Darauf reagiert das Landesarbeitsgericht.
Erbitterte Auseinandersetzung um den angedrohten Lotsenstreik: Das Arbeitsgericht Frankfurt hat den für Donnerstag geplanten Streik bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) zwar vorerst gestoppt. Unmittelbar im Anschluss gingen die Fluglotsen aber gegen das Urteil in Berufung. Die Verhandlung darüber sollte noch am Abend vor dem Landesarbeitsgericht beginnen, hieß es zunächst.
Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) sagte daraufhin den Ausstand vorerst ab, um für Fluggesellschaften, Passagiere und Mitarbeiter "Rechtssicherheit" zu schaffen. Nach der Absage des Streiks erfolgte wiederum die Absage des Gerichtsverfahren über die Rechtmäßigkeit des Ausstands: "Der Rechtsstreit ist beendet", teilte das zuständige Gericht mit.
Neue Verhandlungen?
Ein Sprecher der GdF sagte, über das weitere Vorgehen werde am Donnerstagmorgen beraten. Ein Vertreter der DFS kündigte zudem an, Termine für weitere Verhandlungen in der kommenden Woche vorzuschlagen.
Ursprünglich wollten die Fluglotsen am Donnerstag von 06.00 Uhr bis 12.00 Uhr (MESZ) bundesweit die Arbeit niederlegen, nachdem sich ihre Gewerkschaft nicht mit der DFS auf einen neuen Tarifvertrag einigen konnte.
Ein Sprecher der DFS sagte, zu vereinzelten Flugausfällen und Verspätungen werde es am Donnerstagmorgen dennoch kommen, weil sich die Fluggesellschaften bereits auf einen Ausstand vorbereitet hätten. Die Frage, wer morgen in den Urlaub fliegen könne, sei offen, hieß es.
Verhärtete Fronten
Im ersten Verfahren vor dem Arbeitsgericht reichten Richterin Renate Binding-Thiemann die von der Flugsicherung vorgebrachten rechtlichen Bedenken gegen einzelne Tarifforderungen aus, um den Arbeitskampf zunächst zu untersagen. Maßgeblich für die Entscheidung war, dass die Gewerkschaft eine Vertretungsregelung aus dem Manteltarif ändern wollte, der nicht zur Verhandlung stand. Der Hintergrund ist: Da für den nicht gekündigten Manteltarif eine Friedenspflicht besteht, dürfen Regelungen aus ihm nicht mit einem Streik angegriffen werden.
In dem Arbeitsgerichtsverfahren zeigte sich erneut, wie verhärtet die Fronten zwischen den Parteien sind: Flugsicherung und Gewerkschaft stritten sich insbesondere über die von der Gewerkschaft verlangten Regelungen zur Besetzung bestimmter Vorgesetztenstellen, die erfahrenen Lotsen vorbehalten sein sollten. Eine Lösung des Konflikts ohne Schlichtung halte sie für unmöglich, sagte die Richterin während der Verhandlung. Bergmann hatte die Schlichtung dagegen erneut als untaugliches Mittel bezeichnet.
Passagiere verunsichert
Die Streikdrohung der Fluglotsen hatte Fluggesellschaften und Flughäfen alarmiert. Während die Airlines am Mittwoch an Ersatzflugplänen feilten, organisierten die Flughäfen zusätzliches Personal und Versorgungsmaterial.
Die Lotsen und andere Tarifbeschäftigte der bundeseigenen DFS wollen ihre Forderungen nach 6,5 Prozent mehr Geld, aber vor allem nach mehr Einfluss im Unternehmen durchsetzen. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) warnte vor einem Streik "auf dem Rücken vieler Urlauber".
Quelle: ntv.de, bad/rts/dpa/AFP