Wirtschaft

Grauer Kapitalmarkt Hilfe für Anleger naht

Verbraucher sollen künftig besser vor dubiosen Geldanlagen geschützt werden. Wirtschafts- und Finanzministerium sind sich bei den Regeln zur Kontrolle des sogenannten Grauen Kapitalmarktes endlich einig. Das Kabinett soll im Herbst entscheiden.

Dubiosen Geldanlagen auf die Schliche kommen.

Dubiosen Geldanlagen auf die Schliche kommen.

(Foto: Pixelio/Ibefisch)

Die geplanten schärferen Regeln für mehr Anlegerschutz in Deutschland können nach wochenlangen Verzögerungen auf den Weg gebracht werden. Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) haben ihren Streit über das Vorgehen gegen dubiose Finanzberater auf dem bisher kaum regulierten "Grauen Kapitalmarkt" beigelegt.

Das geht aus einem Schreiben von Wirtschaftsstaatssekretär Bernhard Heitzer hervor, über das auch das "Handelsblatt" berichtete. Umstritten war, ob geschlossene Fonds dem Kreditwesengesetz unterliegen und die Vermittler damit von der obersten Finanzaufsicht Bafin kontrolliert werden sollen.

Wie aus dem Papier hervorgeht, sollen die rund 80.000 Verkäufer von Finanzprodukten am "Grauen Kapitalmarkt" weiter der Gewerbeaufsicht unterstellt bleiben. Zukünftig gibt es jedoch strenge Anforderungen an die Branche, die stille Beteiligungen oder Anteile an geschlossene Fonds vertreibt.

Kabinett soll im Herbst entscheiden

Neben einem Sachkundenachweis und einer Berufshaftpflicht-Versicherung müssen Verkäufer für eine Erlaubnis umfangreichen Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten nachkommen, heißt es in dem Schreiben. Die anlegerschützenden Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes sollen "materiell eins-zu-eins in eine gewerberechtliche Verordnung aufgenommen werden".

Das Bundeskabinett wollte den Gesetzentwurf für besseren Anlegerschutz ursprünglich schon am 21. Juli verabschieden. In dem Schreiben Heitzers an Finanzstaatssekretär Jörg Asmussen heißt es, bei Berücksichtigung der nun gefundenen Lösung könne eine Kabinettbefassung des Gesamtpakets im Herbst "ohne weiteres" erreicht werden. Zuletzt hieß es im Finanzministerium, ein Inkrafttreten der Regeln im ersten Quartal 2011 werde angestrebt.

Sanktionen bei Falschberatung

Geplant waren bisher Sanktionen gegen Finanzdienstleister bei falscher Beratung. Auf dem "Grauen Kapitalmarkt" sollen Instrumente der Aufsicht gelten, die im regulierten Bereich Standard sind. Hierzu gehören eine anlegergerechte Beratung, das Offenlegen von Provisionen sowie ein Protokoll über ein Beratungsgespräch. Auch sollen strengere Anforderungen an Verkaufsprospekte gelten.

Um Falschberatung einzudämmen, soll die Bafin Verstöße besser ahnden. Vermittler von Graumarktprodukten sollen Mindestanforderungen bei ihrer Qualifikation erfüllen und registriert werden müssen. Bei Verstößen soll Beratern zeitweise der Einsatz untersagt werden.

Der graue Kapitalmarkt umfasst eine große Zahl spezieller Anlagen. Dazu gehören geschlossene Immobilienfonds, bei denen der Anleger direkt in eine bestimmtes Projekt investiert. Auch direkte Beteiligungen an Firmen oder Diamantenhandel fallen unter die  typischen Offerten. Teils sind die Angebote korrekt. Oft operieren Anbieter aber mit überhöhten Preisen, versteckten Risiken und  Fantasie-Renditen. Anlegern kann dies oft schwere Einbußen bis zum Totalverlust bescheren.

Quelle: ntv.de, dpa/AFP

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