Wirtschaft

Widerstand gegen Vertragsbandagen Hoteliers boykottieren HRS

Trügerische Idylle im Münsterland.

Trügerische Idylle im Münsterland.

(Foto: Münsterland e.V.)

Im Münsterland regt sich Widerstand: Hotelbetreiber wehren sich gegen neue Vertragsbedingungen beim Buchungsportal HRS. Weil sich die Gastwirte durch neue Preisdiktate in die Enge gedrängt sehen, wollen sie vorerst keine Buchungen über den Branchenführer mehr akzeptieren. Auch das Kartellamt hat HRS auf dem Radar, doch das Unternehmen sieht es gelassen.

Deutschlands führendes Hotelbuchungsportal HRS stößt wegen seiner Geschäftsbedingungen bei Hoteliers auf Kritik. Im Münsterland werde ein Teil der Hoteliers "zumindest für einen bestimmten Zeitraum" nicht mehr mit den Plattformen HRS und hotel.de zusammenarbeiten, teilte der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Westfalen mit.

Einen bundesweiten Aufruf, auf die Zusammenarbeit mit den Portalen zu verzichten, gebe es aber nicht, betonte Verbandssprecherin Stefanie Heckel. "Wie sie damit umgehen, liegt in der unternehmerischen Freiheit unserer Mitglieder." Der Hotelverband lässt derzeit allerdings die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HRS prüfen.

Mehr Provision, bester Preis

Bisher hat HRS kaum Vertragspartner verloren.

Bisher hat HRS kaum Vertragspartner verloren.

(Foto: HRS)

Das Portal steht in der Kritik, weil es die Provision, die Hoteliers zahlen müssen, von 13 Prozent auf 15 Prozent heraufgesetzt hat. Zudem vereinbarte HRS mit seinen Hotelpartnern, dass sie für das gesamte Angebot den besten Hotelpreis, die höchste Zimmerverfügbarkeit und die jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen garantiert bekommen. Man nennt das Meistbegünstigungsklausel. Zuletzt hatte HRS bereits Hotels für Buchungen gesperrt, weil sie diese Klausel nicht einhielten.

Laut HRS gingen seit Änderung der Konditionen Mitte Januar kaum Partner verloren. "In Deutschland haben in den letzten Monaten einige wenige unserer weltweit über 250.000 Hotelkunden die Zusammenarbeit ausgesetzt", berichtete eine Sprecherin in Köln. "Dies ist nach einer Anpassung der Vertragsmodalitäten nicht unüblich. Gleichzeitig haben wir auch neue Hotelpartner hinzugewonnen."

Kartellamt hat Bedenken

Erst vor zwei Wochen hatte das Bundeskartellamt das in Köln ansässige Unternehmen ins Visier genommen. Nach Auffassung der Wettbewerbshüter verstößt die Meistbegünstigungsklausel gegen das Kartellrecht. In der vergangenen Woche hatte darüber hinaus das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Einstweilige Verfügung gegen HRS erlassen. Das Gericht erklärte die Best-Preis-Garantie, die HRS von seinen Hotelpartnern vertraglich einfordere, für kartellrechtswidrig und damit für nichtig, wie ein OLG-Sprecher am Freitag erläuterte.

HRS wies die Vorwürfe zurück. Das Portal habe von Hotels nicht eingefordert, dass sie HRS den besten Preis einräumen. Sie sollten den gleichen günstigen Zimmerpreis anbieten wie anderen Anbietern. "Dies entspricht der marktüblichen Praxis", so die Sprecherin. "Die vorläufige Einschätzung des Bundeskartellamts teilen wir nicht. Wir sind nach wie vor im Dialog mit der Behörde und überzeugt, dass wir gute Argumente haben, die unsere Position untermauern."

Quelle: ntv.de, nne/dpa

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