Hoch spekulative Finanzgeschäfte Kabinett billigt Leerverkaufsverbot
02.06.2010, 11:25 UhrNach dem Verbot hoch spekulativer Wetten auf fallende Kurse bei Finanzaktien oder Anleihen durch die Finanzaufsicht gießt die Bundesregierung den Bann nun für ungedeckte Leerverkäufe aller Aktien in Gesetzesform.
  Bundesfinanzminister Schäuble sitzt mit seinem Gesetzentwurf zum Verbot ungedeckter Leerverkäufe am Kabinettstisch.
(Foto: dpa)
Zwei Wochen nach dem umstrittenen deutschen Alleingang weitet die Bundesregierung das Verbot für riskante Börsenwetten aus. Künftig sollen nach einem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf in Deutschland alle "ungedeckten Leerverkäufe" untersagt werden.
Hoch spekulativen Wetten von Investoren auf fallende Kurse wird damit ein weiterer Riegel vorgeschoben. Berlin prescht erneut mit einer nationalen Regelung vor. Die EU-Kommission will ihre Vorschläge zum Umgang mit Leerverkäufen erst im Oktober vorlegen. Bundesfinanzminister Schäuble will Spekulanten treffen und den Euro stabilisieren.
Nach Einschätzung von Kritikern werden die Schritte aber nicht viel bringen. Sinn machten nur weltweite Regeln. Am Ende könnte der Finanzplatz Deutschland geschwächt werden, weil Investoren wegen der Verbote noch mehr Geschäfte in Großbritannien, USA, Asien und der Schweiz abwickeln.
Erst Bafin, nun Bund
Bei "Leerverkäufen" verkaufen Profi-Anleger wie Hedge-Fonds Aktien - in der Hoffnung, sie später zu einem niedrigeren Kurs zurückzukaufen und so Gewinne einzustreichen. Bei "gedeckten Leerverkäufen" leihen sich Investoren die zu verkaufenden Aktien. Bei "ungedeckten Leerverkäufen" spekulieren sie hingegen mit Aktien, ohne sie überhaupt ausgeliehen zu haben. Solche Geschäfte hatten auf dem Höhepunkt der Finanzkrise die Turbulenzen an den Märkten verschärft.
Mitte Mai hatte die Finanzaufsicht BaFin "ungedeckte Leerverkäufe" mit Aktien der zehn größten deutschen Finanzkonzerne verboten. Betroffen waren auch Kreditausfallversicherungen auf Euro- Staatsanleihen. Der Alleingang wurde im Ausland stark kritisiert und belastete zeitweise weltweit die Aktienmärkte.
Ausweitung auf alle Aktien
"Durch diesen Gesetzentwurf sollen bestimmte Transaktionen, die für die Stabilität der Finanzmärkte eine Bedrohung darstellen, verboten werden", heißt es im Entwurf für das "Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapiergeschäfte und Derivategeschäfte".
Gesetzlich verboten werden jetzt "ungedeckte Leerverkäufe" von allen deutschen Aktien und von Staatsanleihen der Eurozone. Das Gesetz gilt auch für Kreditderivate (Credit Default Swaps/CDS) auf Staatsschuldtitel der Euro-Länder, die keinen Absicherungszwecken dienen.
Betroffen sind Wertpapiere, die an einer deutschen Börse im regulierten Markt zugelassen sind. Dies seien Aktien deutscher und einiger weniger ausländischer Emittenten sowie ausschließlich deutsche und österreichische Staatsanleihen, heißt es weiter.
Das Finanzministerium bekommt mit dem Gesetz Spielraum, per Rechtsverordnung flexibel nähere Bestimmungen und Ausnahmen von den gesetzlichen Verboten zuzulassen. "Dadurch soll beispielsweise sichergestellt werden, dass der Referenzstatus von Bundesanleihen keinen Schaden nimmt." Deutschland genießt an den Märkten weltweit die höchste Kreditwürdigkeit ("AAA").
Auch Derivate betroffen
Auch könnten in Zukunft noch weitere Geschäfte untersagt werden. Dabei geht es um Derivate, die Leerverkäufe abbilden - vereinfacht gesagt handelt es sich dabei um eine Art Kopie von Aktien.
Die Rolle der Finanzaufsicht wird gestärkt. Die BaFin darf in Krisensituationen in Zusammenarbeit mit der Bundesbank die nicht vom gesetzlichen Verbot erfassten Geschäfte durch eine Anordnung befristet verbieten.
Quelle: ntv.de, dpa