Wirtschaft

Nachspiel um Karstadt-Immobilien Middelhoff lässt Görg angreifen

Immobilien an einen Fonds verkauft: "Es gibt keinen dadurch entstandenen Schaden und erst recht keinen Schaden in dieser Höhe" (Archivbild).

Immobilien an einen Fonds verkauft: "Es gibt keinen dadurch entstandenen Schaden und erst recht keinen Schaden in dieser Höhe" (Archivbild).

(Foto: REUTERS)

Im Streit um die Ursachen der verhängnisvollen Pleite bei Karstadt geht der Anwalt des Ex-Arcandorchefs Thomas Middelhoff mit schweren Geschützen in die Offensive: Er wirft dem Insolvenzverwalter bei seiner 175-Millionen-Klage Prozessfehler vor und droht mit einer Strafanzeige.

"Wir nehmen die Ankündigung gelassen zur Kenntnis": Klaus Hubert Görg (Archivbild).

"Wir nehmen die Ankündigung gelassen zur Kenntnis": Klaus Hubert Görg (Archivbild).

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Der ehemalige Arcandor-Chef Thomas Middelhoff will gegen Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg Strafanzeige wegen versuchten Prozessbetrugs stellen. Die Anzeige werde voraussichtlich in der kommenden Woche bei der Essener Staatsanwaltschaft eingereicht, kündigte Middelhoff-Anwalt Winfried Holtermüller an. Im Büro des Insolvenzverwalters löste die Ankündigung offenbar keine Unruhe aus: "Wir nehmen die Ankündigung gelassen zur Kenntnis", sagte Görg-Sprecher Thomas Schulz.

Hintergrund ist eine Klage auf Schadenersatz von rund 175 Mio. Euro, die Görg gegen den ehemaligen Arcandor-Chef und weitere Topmanager im Sommer vergangenen Jahres eingereicht hatte.

Auslöser der Klage ist der umstrittene Verkauf von mehreren Karstadt-Immobilien an den Oppenheim-Esch-Fonds. Die Immobilien waren anschließend nach Einschätzung von Görg überteuert zurückgemietet worden. Der millionenschwere Schadenersatz-Prozess soll im April in Essen beginnen.

"Es gibt keinen Schaden"

Middelhoff-Anwalt Holtermüller wies die Vorwürfe gegen seinen Mandanten zurück. "Es fehlt jedwede Pflichtwidrigkeit meines Mandanten Thomas Middelhoff, es gibt keinen dadurch entstandenen Schaden und erst recht keinen Schaden in dieser Höhe", heißt es in der Stellungnahme.

Dem Insolvenzverwalter Görg warf der Anwalt vor, in seiner Klage "wesentliche Umstände wissentlich verschwiegen" zu haben. Dies stellen einen schweren Verstoß gegen die "prozessuale Wahrheitspflicht" dar.

Quelle: ntv.de, dpa

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