Wirtschaft

Kein Geld aus Spanien Opel-Poker geht in neue Runde

Die Zukunft von Opel bleibt ungewiss.

Die Zukunft von Opel bleibt ungewiss.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Spanien will einem Zeitungsbericht zufolge keine Staatshilfen für die Übernahme von Opel durch den Zulieferer Magna leisten. Spanien habe Deutschland schriftlich darüber informiert, es sehe sich "derzeit nicht in der Lage, den Businessplan Magnas für Opel zu unterstützen", berichtete die "Welt". Es fehlten Informationen und Perspektiven für das Werk in Saragossa. Man schlage vor, den Vertragsabschluss um einige Wochen zu verschieben.

Die "Welt" berichtete weiter, es stehe bereits fest, dass Belgien keine Beihilfen leisten werde, da die Schließung des Werkes in Antwerpen praktisch beschlossen sei. Belgien hatte Deutschland offen vorgeworfen, sich als größter Geldgeber die Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland auf Kosten der Standorte in anderen Ländern zu erkaufen.

Spanien sagt Treffen ab

Unterdessen sagte ein Sprecher von Spaniens Industrieminister Miguel Sebastian, dieser werde nicht an einem bislang geheim gehaltenen Treffen, das für Freitag von der Bundesregierung in Berlin anberaumt worden war, teilnehmen. Er sei nicht glücklich mit dem Gebot von Magna für Opel, begründete Sebastian seine Entscheidung. Laut der "Süddeutschen Zeitung" soll das Treffen nach dem Willen Deutschlands dazu dienen, eine gemeinsame europäische Position zu der für kommende Woche geplanten Vertragsunterzeichnung zwischen Magna und der früheren Opel-Mutter General Motors zu erarbeiten.

Die Bundesregierung hat ihre Beihilfe zur Übernahme von Opel durch den Zulieferer Magna nach eigenen Angaben nicht an Hilfszusagen anderer EU-Länder mit Opel-Werken geknüpft. "Eine Einigung wird nicht scheitern", zitierte die "Financial Times Deutschland" Regierungssprecher Ulrich Wilhelm. "Wir sind in guten Gesprächen mit unseren europäischen Partnern und arbeiten auf eine gemeinsame Lösung hin", ergänzte er.

Das "Handelsblatt" hatte zuvor unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, die Bundesregierung werde die Milliardenhilfe nur bei einer Beteiligung anderer europäischer Staaten gewährleisten. Da bis zu der Anfang kommender Woche erwarteten Unterzeichnung des Kaufvertrags keine Angebote der anderen Länder zu erwarten seien, wolle sich die Regierung ein Rücktrittsrecht einräumen lassen. Die "Financial Times Deutschland" berichtete unter Berufung auf Regierungskreise dagegen, dass Deutschland seine Hilfe für die Transaktion schon deshalb nicht an die Zustimmung der beteiligten EU-Länder knüpfen könne, weil man sich dann erpressbar machen würde und keine Hebel mehr habe, die eigenen Interessen geltend zu machen.

Das Magna-Konzept steht und fällt mit der Gewährung öffentlicher Gelder. Magnas Pläne fußen auf der Annahme, dass staatliche Kredite und Bürgschaften von 4,5 Milliarden Euro fließen. Deutschland hatte als wichtigster Opel-Standort bereits einen Überbrückungskredit von 1,5 Milliarden Euro gestellt und angeboten, die Finanzhilfe zunächst vorzufinanzieren und dann andere Opel-Standortländer in Europa zu beteiligen.

EU prüft noch

Die EU-Kommission stellte mehrfach klar, sie werde keine politischen Bedingungen für die Staatshilfe wie den Erhalt bestimmter Standorte dulden. Dies bekräftigte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes in einem Brief an Deutschland, Großbritannien, Spanien Belgien, Polen, Ungarn und Österreich. Die Kommission werde untersuchen, ob die Bundesregierung sich für Magna entschieden habe, weil das Unternehmen Zusicherungen über bestimmte Standorte gemacht habe. Auch werde geprüft, ob die Beihilfe unverhältnismäßig sei.

Die Untersuchung werde einige Wochen dauern, kündigte Kroes an. Die Bundesregierung hatte der Kommission vergangene Woche eine umfangreiche Antwort auf einen Fragebogen zu Opel vorgelegt. Darin waren der Kommission zufolge noch keine Angaben darüber enthalten, von wem die 4,5 Milliarden Euro Beihilfe aufgebracht werden - ob nur von Deutschland oder noch von anderen Regierungen. Der anstehende Termin zur Unterzeichnung des Verkaufsvertrages setzt die Kommission nicht unter Zeitdruck. Sollte die Beihilfe gewährt werden und sich im Nachhinein als unvereinbar mit EU-Recht herausstellen, müsste sie eben zurückgezahlt werden, erklärte die Kommission.

Quelle: ntv.de, rts

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