Werbung mit Windrädern Richter bremsen Atomlobby
18.07.2011, 21:31 UhrWerbung für Atomkraftwerke mit Fotos von Windrädern ist nach Auffassung des Landgerichts Berlin unzulässig. Eine solche Reklame sei irreführend und verstoße gegen das Wettbewerbsrecht, hieß es zur Begründung.(Az: 91 O 35/11).
Damit bestätigten die Richter im Wesentlichen eine Anfang Dezember erlassene einstWerbung für Atomkraftwerke mit Fotos von Windrädern ist nach Auffassung des Landgerichts Berlin unzulässig. Eine solche Reklame sei irreführend und verstoße gegen das Wettbewerbsrecht, hieß es zur Begründungweilige Verfügung gegen die Lobbygruppe Deutsches Atomforum.
Die betreffende Fotomontage zeigt ein Kernkraftwerk gemeinsam mit mehreren Windkraftanlagen. Zu lesen war außerdem der Satz: "Klimaschützer unter sich. Kernkraftwerk Unterweser und Windenergie: CO2-Ausstoß = Null." Dies stellt laut Gericht "eine unzulässige Vereinnahmung der guten Eigenschaften von Windenergie zugunsten von Kernkraftwerken dar, die durch die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit nicht gerechtfertigt sei". Gegen die Entscheidung ist Berufung eingelegt worden. Sie ist daher noch nicht rechtskräftig.
Geklagt hatte der Hersteller der auf der Fotomontage zu sehenden Windräder, Enercon.
Quelle: ntv.de, jga/dpa