Wirtschaft

Bewegung im Insiderskandal Richterin erwartet Geständnis

Das Vertrauen der Anleger missbraucht: Höchststrafe wären 5 Jahre Gefängnis.

Das Vertrauen der Anleger missbraucht: Höchststrafe wären 5 Jahre Gefängnis.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die juristische Aufarbeitung eines Insiderskandals rund um zweifelhafte Börsenbriefe und die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger kommt womöglich sehr viel schneller voran als geplant. Der erste Angeklagte legt ein Geständnis ab. Das Landgericht München stellt eine Bewährungsstrafe in Aussicht, will dafür aber mehr Einzelheiten hören.

Am Landgericht München geht der erste einer Reihe von Prozessen um Marktmanipulation und Insiderhandel voraussichtlich mit einem schnellen Urteil zu Ende. Das Gericht verständigte sich mit dem angeklagten Ex-Herausgeber zweier Börsenbriefe und der Staatsanwaltschaft auf einen Strafrahmen.

Geständig: Der Angeklagte Stefan F.

Geständig: Der Angeklagte Stefan F.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die Vorsitzende Richterin Jutta Zeilinger sagte, der 47-Jährige werde eine Bewährungsstrafe von mindestens einem Jahr und neun Monaten bis maximal zwei Jahren bekommen. Zusätzlich dürfte es eine Geldbuße geben, deren Höhe noch nicht feststeht. Diese Vereinbarung sei allerdings an ein umfassendes Geständnis geknüpft. Höchststrafe für Marktmanipulation und Insiderhandel wären jeweils fünf Jahre Gefängnis gewesen.

Der angeklagte Kaufmann räumte in einer kurzen Erklärung seines Anwalts die Vorwürfe in vollem Umfang ein, ohne dabei auf Details einzugehen. Rechtsanwalt Alexander Kleinert sagte, sein Mandant sei damals in einer wirtschaftlich schwierigen Situation gewesen und habe deswegen den Job angenommen, die Börsenbriefe mit einer Reichweite von zusammen 18.000 Nutzern herauszugeben. In dieser Funktion habe er bei den umstrittenen Aktiengeschäften geholfen, am Ende selbst aber einen Verlust von 50.000 Euro gemacht.

Die Beweisaufnahme dürfte den Angaben zufolge nicht mehr lange dauern. Es sollen aber einige Zeugenaussagen und Gutachten zu den Börsengeschäften verlesen werden. Schon für nächste Woche wird mit dem Urteil gerechnet. Beanstandet werden 44 Fälle aus den Jahren 2005 und 2006, meist mit recht unbekannten Aktien. Zu den bekanntesten Firmen gehören noch der Spirituosen-Hersteller Berentzen und der Film-Spezialist TV Loonland.

Wie unsauber arbeiten Aktionärsschützer?

Insgesamt wird in dem Komplex nach jahrelangen Ermittlungen gegen vier Personen vorgegangen, frühere Aktionärsschützer und Journalisten. Der erste Angeklagte gilt dabei als relativ kleiner Fisch und könnte in den anderen Verfahren als Zeuge aussagen. Zwei der drei anderen Beschuldigten sitzen noch in Untersuchungshaft. Ihr Prozess soll am 23. Januar starten. Hier dürfte sich der Fall länger hinziehen. Denn das Gericht hat zunächst 30 Termine bis Anfang Mai angesetzt.

Laut Staatsanwaltschaft sollen die vier Beschuldigten den Wert zahlreicher Aktiengesellschaften durch gezielt verbreitete Informationen beeinflusst und sich in diesem Rahmen mit Aktien- und Derivategeschäften bereichert haben. Die Informationen, um die Kurse nach oben oder unten zu treiben, seien über die üblichen Börsenbriefe oder zweifelhafte Fachliteratur gestreut worden. Insgesamt geht es um mehrere Hundert Fälle und Gewinne in Millionenhöhe.

Wirecard unschuldig im Fadenkreuz

Im Mittelpunkt der anderen drei Verfahren dürfte nicht zuletzt die Arbeitsweise der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) stehen, für die mehrere der Angeklagten tätig waren. Markus Straub, ein früherer Journalist, war sogar viele Jahre im SdK-Vorstand aktiv und spielte eine unrühmliche Rolle bei Vorwürfen gegen den Finanzdienstleister Wirecard.

Das Unternehmen wurde von der SdK wochenlang wegen angeblicher Bilanzfälschungen an den Pranger gestellt, was den Kurs einknicken ließ. Gleichzeitig wettete Straub privat gegen das Unternehmen.

Wirecard wehrte sich letztlich erfolgreich gegen die SdK und deren Vorwürfe. Die Aktionärsschützer distanzierten sich später von der Straub-Praxis. Die internen Vorschriften wurden nach dem Vorfall verschärft.

Quelle: ntv.de, rts

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