Wirtschaft

Verbot riskanter Aktiengeschäfte Schäuble geht noch weiter

In der Frage riskanter Wetten auf fallende Kurs zieht die Bundesregierung die Zügel noch weiter an. Nun sollen nach dem Willen von Finanzminister Schäuble alle ungedeckten Leerverkäufe von Aktien auf den Index kommen.

Wolfgang Schäuble wagt den nächsten Schritt.

Wolfgang Schäuble wagt den nächsten Schritt.

(Foto: dpa)

Die Bundesregierung will das Verbot riskanter Wetten von Investoren auf fallende Kurse ausweiten. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble hervor.

Am 18. Mai hatte die Finanzaufsicht BaFin bereits hochspekulative Wetten auf Aktien von zehn deutschen Finanzkonzernen sowie auf Euro-Staatsanleihen untersagt. Nun sollen alle ungedeckten Leerverkäufe von Aktien auf den Index kommen. Das Verbot soll sich zudem auf Staatspapiere der Eurozone beziehen. Verboten werden sollen demnach auch ungedeckte Credit Default Swaps (CDS) auf Ausfallrisiken von Staaten der Eurozone sowie Währungsderivate auf den Euro, die nicht Absicherungszwecken dienen.

"Es ist verboten, ungedeckte Leerverkäufe in 1. Aktien oder 2. Schuldtiteln, die von Zentralregierungen, Regionalregierungen und örtlichen Gebietskörperschaften von Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren gesetzliche Währung der Euro ist, ausgegeben wurden, die an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen und in den Handel eingeführt sind, zu tätigen", heißt es in dem im Entwurf vorgesehenen Gesetzestext wörtlich.

Kabinettsbeschluss in der kommenden Woche

Laut dem Entwurf ist außerdem die "Einführung eines Transparenzsystems für Leerverkaufspositionen" geplant. Die Konsultationsfrist mit den Verbänden läuft nach den Angaben bis zum Donnerstag. Am 2. Juni dürfte das Kabinett dann voraussichtlich den Gesetzentwurf beschließen. Schäuble hatte bereits in der vergangenen Woche angekündigt, dass der Gesetzentwurf in der ersten Juni-Woche im Kabinett diskutiert werden soll.

Bei Leerverkäufen verkaufen Anleger, die auf fallende Kurse setzen, Aktien mit der Absicht, sie später zu einem niedrigeren Kurs zurückzukaufen und so Gewinne einzustreichen. Bei gedeckten Leerverkäufen leihen sich Investoren die zu verkaufenden Aktien.

Bei ungedeckten Leerverkäufen verkaufen sie Aktien, ohne sie überhaupt ausgeliehen zu haben. Solche Geschäfte hatten auf dem Höhepunkt der Finanzkrise die Turbulenzen an den Märkten verschärft.

"Heimliches Anschleichen" wird erschwert

Deutschland hatte mit dem Leerverkauf-Verbot international für Aufsehen gesorgt. Mehrere EU-Partner, darunter Frankreich und die EU-Kommission, kritisierten, der Schritt sei nicht gut abgesprochen gewesen. An den Börsen wuchs seitdem die Sorge vor noch härteren Gesetzen und weiteren Alleingängen in der Euro-Zone.

Bereits Ende April hatte Schäuble eine schärfere Kontrolle von Finanzmarktgeschäften und einen besseren Anlegerschutz vorbereitet. Neben den Verboten bei Leerverkäufen soll auch das "heimliche Anschleichen" von Investoren bei der Übernahme von Firmen erschwert werden. Um zu vermeiden, dass Investoren unbemerkt große Aktienpakete und Stimmrechte aufkaufen, ohne dass Finanzaufsicht, Märkte und Eigentümer informiert werden, sollen die Meldepflichten erweitert werden.

Geplant sind zudem ein besserer Schutz der Anleger im "Grauen Kapitalmarkt" sowie Sanktionen gegen Finanzdienstleister bei Falschberatung. Hier können Anleger bei unseriösen Anbietern viel Geld verlieren, da dieser Markt vergleichsweise wenig reguliert wird.

CESR geht nicht so weit

Die europäische Finanzaufsicht (CESR) forderte ein rasches Vorgehen bei der Regulierung des Derivatehandels. Die Behörde schreckte aber zugleich vor der Forderung zurück, die in Deutschland in der vergangenen Woche eingeführten Verbote von ungedeckten Leerverkäufen auf ganz Europa zu übertragen. Die Behörde will jedoch die Wirkung der Verbote auf die Finanzmärkte genau beobachten.

Die EU-Kommission müsse die geplanten Strukturreformen früher als vorgesehen auf den Weg bringen, um für mehr Transparenz auf den derzeit großteils unregulierten Märkten für Anleihen und Kreditausfallversicherungen zu sorgen und deren Aufbau zu verbessern, teilte die CESR weiter mit. EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier will im Juli einen Gesetzentwurf zur Regulierung des Derivatehandels vorlegen.

Quelle: ntv.de, wne/dpa/DJ/rts

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