Wirtschaft

Schutzgesetz für Kleinsparer? Scholz prüft Minuszins-Verbot

Kann der Staat die Bürger vor der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank schützen? Deutschlands Finanzminister Scholz greift eine Idee aus Bayern auf und kündigt erste Vorarbeiten an. Zunächst muss geklärt werden: Geht das überhaupt?

Bundesfinanzminister Olaf Scholz erwägt, Guthaben von Kleinsparern per Gesetz vor Strafzinsen zu bewahren. Das Finanzministerium habe eine Prüfung veranlasst, "ob es der Bundesregierung rechtlich überhaupt möglich ist, Kleinsparer vor solchen Negativzinsen zu schützen", sagte der SPD-Politiker der Funke Mediengruppe. "Diese Prüfung ist aber kompliziert und wird etwas dauern."

Der Finanzminister reagierte damit auf einen Vorstoß des bayerischen Ministerpräsidenten und CSU-Chefs Markus Söder. Söder hatte eine Bundesratsinitiative angekündigt, der zufolge Beträge bis 100.000 Euro grundsätzlich von etwaigen Minuszinsen ausgenommen werden sollen. Notwendig sei ein gesetzliches Verbot, dass die Negativzinsen, die Kreditinstitute für Einlagen bei der Europäischen Zentralbank (EZB) zahlen müssen, auf Kleinsparer umgelegt werden. Die Banken müssten ihre Kosten anders ausgleichen, hieß es.

Aus Sicht von Verbraucherschützern ist der Vorstoß "gut gemeint, hätte aber vor allem Symbolcharakter". Die Deutsche Kreditwirtschaft betonte, dass Banken und Sparkassen - wie alle anderen Kaufleute - ihre Preise und Entgelte auf der Grundlage des Marktumfeldes in eigener Verantwortung kalkulierten. "Gesetzliche Verbote sind systemfremd, helfen den Kunden nicht weiter und können letztlich zu einer gefährlichen Instabilität der Finanzmärkte führen", erklärte die Interessenvertretung der Spitzenverbände von Banken und Sparkassen.

"Keine gute Idee"

Scholz nannte Negativzinsen eine echte Belastung für private Sparer: "Ich finde es keine gute Idee, wenn Banken Strafzinsen erheben für Guthaben auf Girokonten oder Tagesgeldkonten. Am besten wäre es, wenn die Banken das einfach lassen."

Kreditinstitute im Euroraum müssen aktuell 0,4 Prozent Strafzinsen zahlen, wenn sie Geld bei der EZB parken. Bislang geben nur einige Geldhäuser diese Zinsen an Privatkunden für besonders hohe Guthaben auf dem Giro- oder dem Tagesgeldkonto weiter. Sollten in naher Zukunft neue Stabilisierungsmaßnahmen der Währungshüter im Euroraum erforderlich werden, könnte sich die Lage schnell verschärfen. Der Leitzins der EZB liegt seit mittlerweile knapp dreieinhalb Jahren unverändert bei 0,0 Prozent. Die Spezialzinsen für Banken könnten theoretisch weiter in den Minusbereich fallen.

Quelle: ntv.de, mmo/dpa

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