Wirtschaft

Juristen zu Banker-Boni Sondersteuer doch machbar

Die Sondersteuer auf Banker-Boni nach dem angelsächsischen Vorbild könnte letztlich doch noch mehr als nur eine "charmante Idee", wie es Kanzlerin Angela Merkel formulierte. Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages heizt die Debatte, wie die Finanzwelt an den Kosten der Krisenbewältigung beteiligt werden kann, in Deutschland neu an.

Überraschende Wendungen in Sachen Sondersteuer. Kanzlerin Merkel hatte auf das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes verwiesen.

Überraschende Wendungen in Sachen Sondersteuer. Kanzlerin Merkel hatte auf das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes verwiesen.

Das Grundgesetz erlaubt dem Gesetzgeber nämlich nach einem internen Gutachten, das dem "Handelsblatt" vorliegt, durchaus Sondersteuern auf Banker-Boni zu erheben. Die Parlamentsjuristen widersprechen damit Kanzlerin Angela Merkel, die eine solche Strafsteuer als verfassungswidrig verworfen hatte.

Frage der Formulierung

Laut dem von der FDP in Auftrag gegebenen Gutachten hängt die Antwort auf die Frage, ob eine Sondersteuer erhoben werden darf, nur "von der konkreten gesetzgeberischen Umsetzung" ab. Möglichkeiten dafür gäbe es. Der Gesetzgeber müsste die Strafsteuer lediglich "trennscharf und nachvollziehbar" von anderen Steuern abgrenzen. Zudem müsste der "konkrete Lenkungszweck" der Sondersteuer erklärt werden, lautet das Fazit der Expertise.

Merkel hatte die in Großbritannien bereits eingeführte Sondersteuer zwar als "charmante Idee" bezeichnet, eine Einführung in Deutschland aber aus verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt. Die Kanzlerin setzt stattdessen auf eine internationale Börsentransaktionssteuer. Sie wurde darin am Wochenende von CSU-Chef Horst Seehofer unterstützt. Auch Bundespräsident Horst Köhler findet es "angemessen", wenn die Finanzwelt sich der Schadensbegleichung nicht verweigert. Im Auftrag der G20 wird derzeit geprüft, wie Transaktionssteuern an den wichtigsten Börsenplätzen eingeführt werden können.

"Gewichtiger Lenkungszweck"

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hält Merkels Rechtsauffassung bezüglich der Sondersteuer auf Banker-Boni offenbar für übereilt und macht die Prüfung von einem konkreten Gesetz abhängig. Zwar könne die Beschränkung einer Steuer auf Banker als einzelne Berufsgruppe "rechtliche Schwierigkeiten bereiten", heißt es in dem Gutachten.

Um aber einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes zu vermeiden, schlagen die Juristen vor, den Lenkungszweck der Sondersteuer "gewichtig und nachvollziehbar zu begründen".

Problem Doppelbesteuerung

Das deutsche Steuerrecht verfolge "zulässigerweise Lenkungsziele", heißt es im Gutachten. Probleme könnte es aber geben, wenn die Sondersteuer als "unzulässige Doppelbesteuerung eingestuft werden würde". Boni zählen zum Einkommen eines Bankmanagers und unterliegen bereits der Einkommensteuer. Wie diese Frage zu lösen ist, lässt das Gutachten offen.

 

Quelle: ntv.de, DJ

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