Wirtschaft

Zerschlagung nicht vom Tisch Spannende Tage bei Karstadt

Überlebt Karstadt? Diese Frage soll noch in diesem Monat beantwortet werden. Der Interessent Triton buhlt um die Unterstützung des Gesamtbetriebsrates. Allerdings müssen auch die Kommunen mit Karstadt-Standorten auf Steuern verzichten. Bis zum 28. Mai soll die Unterschrift eines Investors unter einem Kaufvertrag stehen.

Für Klaus Hubert Görg gibt es noch viel zu tun.

Für Klaus Hubert Görg gibt es noch viel zu tun.

(Foto: picture alliance / dpa)

Das Schicksal der insolventen Warenhauskette Karstadt soll sich noch in diesem Monat entscheiden. Dann müssen alle Bedingungen des Insolvenzplans erfüllt sein. Doch noch gibt es für Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg Probleme zu bewältigen. Er muss nicht nur einen Investor finden, sondern auch insgesamt 94 Kommunen zu einem Steuerverzicht bewegen.

Nachdem der Finanzinvestor Triton vor gut zwei Wochen ein Angebot für die ehemalige Arcandor-Tochter vorgelegt hatte, kam es in Essen zu einem Gespräch mit dem Gesamtbetriebsrat. Dabei sei es zu einem "insgesamt guten Dialog" gekommen, berichtete ein Triton-Sprecher. Eine abschließende Lösung ist derzeit aber wohl nicht in Sicht. Der Betriebsrat war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

Auch in den Gesprächen mit einigen der insgesamt 94 Kommunen mit Karstadt-Standorten zeichnet sich noch kein abschließendes Ergebnis ab. Bundesweit haben 14 Kommunen nach Darstellung des Insolvenzverwalters dem Verzicht bislang nicht oder nicht in dem geforderten Umfang zugestimmt. Der Insolvenzplan sieht aber die Zustimmung von 98 Prozent der insgesamt 94 betroffenen Kommunen mit Standorten von Warenhäusern oder anderen Karstadt-Töchtern vor.

Steuerforderung der Gemeinden

Die Kommunen müssen bis zum 25. Mai zustimmen. Bis zum 28. Mai soll die Unterschrift eines Investors unter einem Kaufvertrag stehen. Die Erfüllung von beiden Bedingungen ist notwendig, damit der Insolvenzplan in Kraft treten kann. Das Essener Amtsgericht möchte am 31. Mai endgültig über den Insolvenzplan beschließen. Kann der Insolvenzplan nicht in Kraft treten, droht der Warenhauskette mit 25.000 Mitarbeitern die Zerschlagung.

Bei dem geforderten Verzicht geht es um eine Steuerforderung der Gemeinden von theoretisch bis zu 140 Millionen Euro. Hintergrund dieser Forderung ist ein außerordentlicher Ertrag in der Bilanz des insolventen Warenhauskonzerns, der durch einen Gläubigerverzicht auf Forderungen von bis zu zwei Milliarden Euro entstehen würde. Die Gläubiger sollen dafür auf bis zu 97 Prozent ihrer Forderungen verzichten. Tritt der Insolvenzplan nicht in Kraft, kommt es nicht zu dem Gläubigerverzicht. Damit wäre auch die Grundlage der Steuerforderungen der Kommunen hinfällig.

Quelle: ntv.de, wne/dpa

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