Wirtschaft

Ausweitung auf Wettbewerber Steuervorteil für Post bleibt

Die Deutsche Post behält ihren umstrittenen Steuervorteil. Das geht aus einem Beschluss des Bundeskabinetts hervor. Danach steht die Umsatzsteuerbefreiung aber künftig auch Wettbewerbern zu, die Post-Universaldienste anbieten. Diese von der EU geforderte Neuregelung soll nach dem 30. Juni 2010 gelten.

(Foto: dpa)

Derzeit ist ausschließlich die Deutsche Post bei bestimmten Briefsendungen sowie privat verschickten Paketen von der Mehrwertsteuer von 19 Prozent befreit. Wettbewerber pochen seit langem auf eine Gleichbehandlung.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits Vorgaben gemacht und Deutschland zu einer Anpassung aufgefordert. Dies wird nun umgesetzt. Nach früheren Angaben entgehen dem Staat durch den Post-Steuervorteil jährlich 500 Millionen Euro.

Die Steuerbefreiung solle "an die Entwicklung der Liberalisierung auf dem Postmarkt und die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts angepasst werden", heißt es. Post-Universaldienstleistungen, mit denen - durch einen oder mehrere Unternehmer - eine Grundversorgung der Bevölkerung sichergestellt werden, sollen künftig von der Umsatzsteuer befreit sein.

"Wer von dieser Befreiung profitieren will, muss den Nutzern einen Universaldienst zur Verfügung stellen, der ständig flächendeckend postalische Dienstleistungen einer bestimmten Qualität zu tragbaren Preisen für alle Nutzer bietet", heißt der Beschluss.

Quelle: ntv.de, wne/dpa

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