Wirtschaft

Ärgernis für Taxifahrer Uber-Autos dürfen weiter fahren

Besonders der Dienst UberPOP, bei dem private Fahrer vermittelt werden, steht im Fokus der Behörden.

Besonders der Dienst UberPOP, bei dem private Fahrer vermittelt werden, steht im Fokus der Behörden.

(Foto: picture alliance / dpa)

Aufschub für den Mitfahr-Dienst Uber: Ein Hamburger Gericht will eine einstweilige Verfügung gegen den Taxi-Konkurrenten vorerst nicht durchsetzen. Doch die Konkurrenz fordert bereits weitere Verbote.

Der Mitfahrdienst Uber kann in Hamburg vorerst weitermachen - trotz einer Unterlassungsverfügung der Hamburger Verkehrsbehörde. Das Hamburger Oberverwaltungsgericht wolle die Verfügung vorerst nicht vollziehen, hieß es nun. Somit kann Uber weiter seine Dienste anbieten, bis das Gericht eine Entscheidung gefällt hat. Zuvor hatte Uber einen Eilantrag gegen die einstweilige Verfügung der Verkehrsbehörde gestellt.

So hat der Anbieter der Mitfahr-App zumindest etwas Zeit gewonnen: Denn wegen der umfangreichen Akten kann es noch Wochen dauern, bis eine Entscheidung vorliegt. Der Fahrdienst wird so lange also geduldet, ihm droht aber weiterhin in Hamburg das Aus.

Taxifahrer fordern Verbot auch in anderen Städten

Und möglicherweise war Hamburg nur der Anfang: Durch das Vorgehen der Hansestadt Hamburg ermutigt, fordern nun Taxi-Fahrer auch in anderen Städten ein Vorgehen gegen die unliebsame Taxi-Konkurrenz. Die Behörden in Berlin, Frankfurt und München sollten "endlich aus dem Dornröschenschlaf erwachen und rasch dem Beispiel der Hamburger folgen", verlangte Thomas Grätz, Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP).

Das Taxi-Gewerbe wirft neuen Konkurrenten wie Uber unfairen Wettbewerb vor, weil sie gesetzliche Regeln und Lizenzkosten umgingen. Uber fordert eine Anpassung der Bestimmungen, weil die aktuellen Regelungen noch aus der Zeit vor dem Smartphone stammten. Das Unternehmen aus San Francisco will seine Dienste weiter anbieten.

Die Hamburger Wirtschaftsbehörde will ihre Untersagungsverfügung hart durchsetzen. Sie droht mit Verfahren gegen Uber sowie die Fahrer, die das Verbot missachten. "Sie können glauben, wir beobachten das sehr genau", sagte eine Sprecherin. Pro Verstoß drohten jeweils 1000 Euro Bußgeld für Firma und Fahrer. Uber habe zwar Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt, dies setzt das Verbot aus Sicht der Behörde jedoch nicht außer Kraft.

Frankfurt und Berlin prüfen Rechtmäßigkeit von Uber

Untersagt wurde vor allem der Dienst UberPOP, bei dem private Fahrer vermittelt werden. Der Chauffeurservice UberBLACK sei nur bei Mietwagenfahrern ohne entsprechende Konzession betroffen, stellte die Sprecherin klar.

Behörden in anderen Städten prüfen noch, wie sie verfahren wollen. "Wir prüfen in alle Richtungen und schauen, ob es bei dieser neuen Art der Personenbeförderung etwas zu verbieten gibt", sagte ein Sprecher des Frankfurter Ordnungsamts. "Wir lassen uns aber nicht drängen."

In Berlin will das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten voraussichtlich in den nächsten Wochen entscheiden, ob die Fahrervermittlung rechtmäßig ist. "Wir sehen das Ganze sehr kritisch, müssen aber die Einzelfaktoren noch abklären", sagte der Leiter der Abteilung Kraftfahrzeugwesen, Christoph Krause. In der Hauptstadt hatte ein Taxifahrer im Frühjahr bereits eine einstweilige Verfügung gegen Uber vor Gericht erwirkt, vollstreckte sie jedoch unter Hinweis auf wirtschaftliche Risiken nicht.

Quelle: ntv.de, kst/rts/AFP

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