Stopp des Euro-Rettungsschirms Verfassungsrichter prüfen Antrag
05.06.2010, 17:47 Uhr
Ein Bayer in Karlsruhe: Peter Gauweiler klagt nicht das erste Mal bei den Verfassungshütern.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Das Bundesverfassungsgericht prüft einen Stopp des deutschen Beitrags zum Euro-Rettungsschirm. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hat Bundesregierung, Bundestag und Bundespräsident um Stellungnahmen zum Antrag des Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler auf einstweilige Verfügung gebeten. Auch an alle Landesregierungen, Bundesbank und Europäische Zentralbank sind entsprechende Aufforderungen ergangen. Der Eilantrag des CSU-Abgeordneten zielt darauf, der Bundesregierung die Aktivierung der deutschen Bürgschaften bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache zu verbieten.
Bundeskanzlerin Angela Merkel bekräftigte, der Rettungsschirm liege im ureigensten deutschen Interesse. "Denn ohne den Euro wäre die Bewältigung der Wirtschaftskrise extrem viel schwieriger geworden, als das schon der Fall ist." Mit dem Schirm allein seien aber die Probleme nicht gelöst. Deswegen kämen die Hilfen nur jenen Ländern zugute, die zu strukturellen Reformen bereit seien.
Der CSU-Politiker Gauweiler hatte unmittelbar nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat vor gut zwei Wochen Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zum Euro-Schutzschirm eingereicht, an dem Deutschland mit maximal 148 Mrd. Euro beteiligt ist. Im Falle der Milliarden-Kredithilfen für das hochverschuldete Eurozonen-Mitglied Griechenland hatten die Karlsruher Richter Anfang Mai noch am Tag der Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat einen Eilantrag von Euro-Skeptikern abgeschmettert. Öffentlich gemacht wurde der Beschluss einen Tag später, zu den Erfolgsaussichten der eigentlichen Verfassungsbeschwerde äußerten sich die Richter nicht.
Selbsterfüllende Erwartung
Die Bundesregierung warnt in ihrer Antwort an Voßkuhle für den Fall einer einstweiligen Verfügung Gauweilers Rechtsvertreter Dietrich Murswiek zufolge vor einer "sich selbst erfüllendden Erwartung auf einen Zahlungsausfall". Eine Pleite Griechenlands und anderer Euro-Länder hätte demnach unabsehbare Folgen für die Gemeinschaftswährung und die Wirtschaft in der Europäischen Union. Von der Bundesregierung war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
In dem 38 Seiten langen Schreiben der Bundesregierung werde unter anderem erklärt, der Euro-Rettungspakt stelle keine rechtsverbindliche völkerrechtliche Vereinbarung, sondern nur eine politische Absichtserklärung dar, sagte Murswiek. Nach Einschätzung Gauweilers ist dies von Belang, denn nur die Unverbindlichkeit ermögliche es, die Bürgschaften noch zu stoppen. Der CSU-Politiker zeigte sich zuversichtlich, im Hauptsacheverfahren Recht zu bekommen. Die Chancen für eine einstweilige Verfügung wollten dagegen weder er noch sein Rechtsvertreter beurteilen.
Gauweiler hatte vergangenes Jahr mit einer Verfassungsklage Änderungen am Lissabon-Vertrag durchgesetzt, in dem nationale und EU-Kompetenzen geregelt werden.
Quelle: ntv.de, rts