Wirtschaft

HRE-Aktionäre wittern Morgenluft Verstaatlichung nicht rechtens?

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Der Bund hat im Zuge der umstrittenen Verstaatlichung der Immobilienbank Hypo Real Estate möglicherweise gegen das Europarecht verstoßen. Im ersten Prozess um die HRE-Verstaatlichung in München stellten die Richter in Aussicht, die Klage mehrerer ehemaliger HRE-Aktionäre zur Klärung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorzulegen. Dieser könne prüfen, ob die im Finanzmarktstabilisierungsgesetz geregelte Verkürzung der Einberufungsfrist einer Hauptversammlung auf bis zu einen Tag mit den europäischen Aktionärsrichtlinien vereinbar ist.

Bei der entscheidenden Hauptversammlung der HRE in München hatte sich die Bank auf die verkürzte Einladungsfrist berufen. Auf dem turbulenten Aktionärstreffen Anfang Juni ließ sich der Bund eine Kapitalerhöhung genehmigen, durch die er seinen Anteil an der HRE auf 90 Prozent erhöhte. Dagegen legten sechs ehemalige Aktionäre eine Anfechtungsklage ein. Ihre Anwältin Daniela Bergdolt wertete den Prozessauftakt als Erfolg. "Mehr hätten wir am ersten Tag nicht erreichen können." Zu den Klägern gehört auch eine 16-Jährige, deren Vater HRE-Aktien im Wert von mehreren tausend Euro für sie gekauft hatte.

Mit dem HV-Beschluss war der Weg zur ersten Verstaatlichung einer Bank seit dem Zweiten Weltkrieg frei. Den letzten Aktionären des Konzerns zahlte der Bund eine Abfindung für ihre Anteile und setzte sie vor wenigen Wochen durch ein sogenanntes Squeeze-Out vor die Tür. Sie sehen darin eine Enteignung und fordern ihre Aktien zurück.

Entscheidung im April 2010

Vor dem Prozessbeginn protestierten die Anleger vor dem Gerichtsgebäude erneut gegen das staatliche Vorgehen. "Diebstahl ist gegen die Verfassung", hieß es auf Transparenten. "Was der Staat mit den Kleinaktionären der HRE gemacht hat, ist schreiendes Unrecht." Eine Entscheidung in dem Verfahren will die 5. Kammer für Handelssachen im April kommenden Jahres verkünden.

Die verkürzte Einberufungsfrist war nur ein Punkt in der Anfechtungsklage gegen den Beschluss der Hauptversammlung. Bergdolt warf der HRE außerdem vor, die Informationen über die geplante Kapitalerhöhung in der Tagesordnung unverständlich formuliert zu haben. Außerdem sei die Redezeit der Anleger zu Unrecht verkürzt und Gegenanträge nicht veröffentlicht worden.

In diesen Punkten sah der Vorsitzende Richter Helmut Krenek aber keinen Verstoß gegen das Gesetz. Auch der Ausschluss der Altaktionäre von der Kapitalerhöhung sei angesichts der Notlage der HRE zulässig gewesen. Die Alternative zu den Maßnahmen des Bundes wäre die Insolvenz der HRE gewesen. "Ob damit den Aktionären gedient gewesen wäre, steht auf einem anderen Blatt." Inzwischen hat die HRE Garantien und Hilfen von mehr als 100 Mrd. Euro erhalten.

Neben der Anfechtungsklage sind am Landgericht auch mehr als 50 Schadenersatzklagen ehemaliger HRE-Anleger anhängig, mit denen sie eine Entschädigung für die Kursverluste mit ihren Aktien erstreiten wollen.

Quelle: ntv.de, wne/dpa

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