Wirtschaft

Beweismittel reichen nicht Vulkan-Verfahren beendet

Fast eine Milliarde D-Mark sollen aus Wismar und Stralsund nach Bremen zur Vulkan-Werft umgeleitet worden sein.

Fast eine Milliarde D-Mark sollen aus Wismar und Stralsund nach Bremen zur Vulkan-Werft umgeleitet worden sein.

(Foto: ASSOCIATED PRESS)

Am Ende gehen sie straffrei aus: Der Prozess wegen Untreue gegen das ehemalige Management der Bremer Vulkan-Werft ist endgültig eingestellt worden. Nach Ansicht des Landgerichts Bremen reichen die Beweise nicht aus.

Das Untreue-Verfahren gegen den Vorstand der 1996 zusammengebrochenen Bremer Vulkan Verbund AG ist eingestellt worden. Es werde keine Neuauflage des Prozesses gegen den damaligen Chef und zwei Vorstandskollegen geben, teilte das Landgericht Bremen mit. Es hatte das Trio 2001 wegen Untreue zu je zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil 2004 auf und verwies die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichtes. Die Kammer und die Anklage gelangten jedoch nun zu dem Ergebnis, dass die Beweismittel für eine den neuen Anforderungen des BGH entsprechende Verurteilung nicht ausreichen.

Nach mehr als 100 Verhandlungstagen war die Kammer 2001 überzeugt, dass die Angeklagten rund 850 Millionen DM von Tochter- Werften in Wismar und Stralsund pflichtwidrig im Mutterkonzern in Bremen für dessen eigene Geschäfte verwendet hatten. Der BGH urteilte aber, dass dies nur als Untreue strafbar gewesen wäre, wenn dieser Geldentzug eine konkrete Gefahr für die Tochtergesellschaften bedeutet hätte. Dies müsse erst bewiesen werden. Die hierfür erforderlichen Ermittlungen würden noch einmal Jahre dauern und eine Verurteilung sei unwahrscheinlich, begründete das Landgericht die Einstellung des Verfahrens.

Der Konkurs des einst größten deutschen Werftenverbundes hatte einst tausende von Arbeitsplätzen vor allem auf den ostdeutschen Werften gekostet. Die Angeklagten müssen nach der Entscheidung des Landgerichtes keine Kosten des Verfahrens tragen, es zahlt die Staatskasse.

Quelle: ntv.de, dpa

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