Wirtschaft

Beweislast bei Société Générale Kerviel gibt nicht nach

Jérôme Kerviel

Jérôme Kerviel

(Foto: dpa)

Der Streit zwischen der französischen Bank Société Générale und ihrem Ex-Mitarbeiter Kerviel geht in die nächste Runde. Kerviel, der wegen Milliardenveruntreuung unter anderem zu einer Haftstrafe verurteilt worden war, geht in Berufung.

Der wegen Milliardenveruntreuung verurteilte frühere französische Börsenhändler geht in die Berufung. Sein früherer Arbeitgeber, die Großbank Société Générale, nun beweisen, dass ihr jahrelange hochriskante Spekulationsgeschäfte ihres ehemaligen Mitarbeiters verborgen geblieben sind. Der bis zum 28. Juni terminierte Prozess begann unter großem Medieninteresse in Paris.

Kerviel hatte Berufung gegen ein Urteil von Ende 2010 eingelegt, das ihn zu fünf Jahren Haft - zwei davon auf Bewährung - sowie der Rückzahlung von 4,9 Milliarden Euro an seinen Ex-Arbeitgeber verurteilt hatte. Kerviels damaliger Arbeitgeber, die französische Großbank Société Générale, hatte 2008 Verluste von fast fünf Milliarden Euro eingefahren und dafür ungenehmigte eigenmächtige Spekulationen Kerviels verantwortlich gemacht.

"Ich habe nie auch nur den geringsten Cent veruntreut", beteuerte Kerviel vor wenigen Wochen auf einer Pressekonferenz. Er habe stets mit Wissen seiner Vorgesetzten gehandelt. Kerviel hat zudem zwei Anzeigen gegen die Großbank erstattet, weil sie angeblich für den Prozess Tonaufnahmen manipuliert hat. Sie seien ohne Wissen Kerviels aufgenommen und anschließend verkürzt worden.

Zudem habe sie im ersten Prozess verheimlicht, dass sie einen Teil ihres Verlustes wieder ausgeglichen habe. Die Bank reagierte mit zwei Gegenklagen wegen übler Nachrede. Die Société Générale beteuerte nach dem Skandal, sie hätten Lehren aus der Affäre gezogen und Maßnahmen ergriffen, um ähnliche Fälle künftig zu verhindern.

Quelle: ntv.de, dpa

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