Der Börsen-Tag

Der Börsen-Tag Europäische Bankenunion verstößt nicht gegen Grundgesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen: Demnach verstößt die europäische Bankenunion nicht gegen das Grundgesetz und nicht gegen EU-Recht. Wie die Karlsruher Richter in einem verkündeten Urteil entschieden, haben Bundesregierung und Bundestag bei ihrer Zustimmung zur gemeinsamen Bankenaufsicht und zur möglichen Abwicklung maroder Banken nicht ihre Kompetenzen überschritten.

Die Kläger hatten Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil es nach ihrer Auffassung in den Beschlüssen zur Bankenunion keine Rechtsgrundlage in den Europäischen Verträgen gibt.

Quelle: ntv.de

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