Der Börsen-Tag

Der Börsen-Tag Schadenersatz-Prozess für Audi-Käufer wird neu aufgerollt

Der mögliche Schadenersatz nach dem Kauf eines vom Dieselskandal betroffenen Audi, der hätte zurückgegeben werden können, muss neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwies den Fall zurück an das Oberlandesgericht Celle. Der Schaden des Klägers sei nicht entfallen, weil er das Darlehen abgelöst habe, erklärte der siebte Zivilsenat.

Der Mann hatte 2017 einen gebrauchten Audi A6 gekauft. 2018 rief das Kraftfahrt-Bundesamt das Fahrzeug zurück, weil die Wirkung des Emissionskontrollsystems unzulässig reduziert war. 2019 ließ der Käufer ein Softwareupdate aufspielen. Vor Gericht will er erreichen, dass Audi ihm den Kaufpreis gegen Rückgabe des Autos erstattet. Das Oberlandesgericht wies seine Klage ab, weil er den Wagen bereits hätte zurückgeben können.

Quelle: ntv.de

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