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Lehman-Pleite Tipps für Anleger

Die Pleite von Lehman Brothers hat in Deutschland weite Kreise gezogen. Tausender Anleger sind betroffen und bangen um ihr Geld. Für einen Teil der von der Pleite der US-Bank betroffenen Privatanleger gibt es zumindest ein wenig Hoffnung.

Sparkassen wollen sich kümmern

Heinrich Haasis, Präsident des Sparkassen- und Giroverbands, hat erklärt, dass sich die Sparkasse bei einzelnen Anlegern "kümmern werde", denen für Beträge von bis zu 5.000 Euro ausschließlich Lehman-Zertifikate verkauft worden seien. Ausgenommen seien aber Investoren mit Depots über 100.000 Euro. Diese wüssten genau, welches Risiko sie eingegangen seien, so Haasis.

Zudem wollen die Sparkassen weitere Hilfe geben: Sparkassenkunden, die auf Lehman-Zertifikaten sitzen, können sich in ihrer Filiale registrieren lassen, um als Gruppe ihre Forderungen im amerikanischen Insolvenzverfahren anzumelden, heißt es bei der Stiftung Warentest.

Anwälte machen Anlegern allerdings wenig Hoffnun,g im Insolvenzverfahren ihre Ansprüche durchsetzen zu können, da Zertifikateinhaber nicht bevorzugt behandelt werden und sich viele Gläubiger aus der Insolvenzmasse bedienen wollen. Zudem könnten sich solche Verfahren über Jahre in die Länge ziehen.

Anspr üche wegen Falschberatung

Auch Schadenersatzansprüche wegen einer Falschberatung können Anleger prüfen. Diese dürften jedoch ebenfalls nicht einfach durchzusetzen sein, meinen Verbraucherschützer. Zwar haben viele Anleger kritisiert, dass sie von ihren Kundenberatern nicht ausreichend über mögliche Risiken von Lehman-Zertifikaten informiert worden seien. Allerdings muss der Kunde seiner Bank Beratungsfehler konkret nachweisen. Das dürfte schwierig werden, denn meist steht Aussage gegen Aussage.

Beratungsfehler mit entsprechenden Schadenersatzansprüchen könnten z.B. gemacht worden sein, wenn

- die Bank versprochen hat, dass es sich bei Zertifikaten um eine absolut sichere Anlageform handelt,
- die Bank nicht über das bestehende Emittentenrisiko aufgeklärt hat,
- die Bank kurz vor der Pleite von Lehman Brothers weiter zum Halten der Anlage geraten oder diese sogar noch an Anleger verkauft hat.

Eine Beraterhaftung könnte ebenfalls gegeben sein, wenn nicht über die versteckten Vertriebsprovisionen aufgeklärt wurde.

Geschädigten Anlegern raten Verbraucherschützern, eine Klage wegen Falschberatung genau abzuwägen, denn ein Fehler bei der Beratung muss den Banken in jedem Falle glaubhaft nachgewiesen werden. Hierfür sollten genaue Aufzeichnungen vom Beratungsgespräch oder zumindest Zeugen vorhanden sein. Da jeder Fall anders gelagert ist, sollte immer zunächst eine gesonderte Prüfung durch einen Rechtsanwalt oder Verbraucherschützer erfolgen.

Tipps für Lehman-Anleger

Die Stiftung Warentest gibt Lehman-Anlegern zudem noch folgende diese Tipps:

- Nachfragen: Anleger, die Lehman-Zertifikate haben, sollten sich auf jeden Fall beraten lassen und auch bei ihrer Bank nachhaken.
- Verbraucherzentrale: Bei den Verbraucherzentralen bekommen Sie für 10 bis 50 Euro eine Beratung. Sie können sich auch bei der Deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz unter Telefon 02 11-66 97 02 melden.
- Anspruch: Unterschreiben Sie keine Formulare, in denen Sie auf Ansprüche gegen Ihre Bank verzichten. Achten Sie auf Kleingedrucktes in Beitrittserklärungen zu Gruppen, die am Insolvenzverfahren teilnehmen wollen.
- Abschrift: Hat Ihre Bank Sie telefonisch beraten, ist das Gespräch vielleicht aufgezeichnet worden. Ob eine Bank das tut, steht oft in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hat die Bank die Auszeichnung noch gespeichert, haben Sie das Recht auf eine Abschrift.

Quelle: ntv.de

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