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Ryanair-Klage abgewiesen Air Berlin abgeschmettert

Die Fluggesellschaft Air Berlin ist mit ihrer Klage gegen Subventionen des Lübecker Flughafens für die irische Billigfluglinie Ryanair gescheitert. Das Schleswig- Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig wies eine entsprechende Klage von Air Berlin ab. Es sei nicht Sache privater Mitbewerber, Verstöße gegen das Subventionsverbot der Europäischen Union zu kontrollieren, urteilten die Richter des 6. Zivilsenates. Damit änderten sie ein Urteil des Landgerichts Kiel vom Juli 2006, das Air Berlin teilweise Recht gegeben hatte. Der Flughafen hatte dagegen Berufung eingelegt (AZ U 54/06).

In dem Rechtsstreit geht es um Sonderkonditionen, die die Flughafen Lübeck GmbH Ryanair eingeräumt hat. Air Berlin sah sich dadurch benachteiligt und klagte gegen den Flughafen mit dem Ziel, einen fairen Wettbewerb zu erzwingen. Der für den gewerblichen Rechtsschutz zuständige 6. Zivilsenat in Schleswig kam jedoch zu der Rechtsauffassung, dass dieses Ziel über eine Feststellungsklage nicht zu erreichen sei. Die erforderliche Kontrolle, ob vom Flughafen rechtswidrige Beihilfen geleistet wurden oder noch geleistet werden, obliege der EU-Kommission und nicht den privaten Mitbewerbern, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Auch ein Rückzahlungsanspruch wegen rechtswidriger Beihilfen bestehe nicht.

Der Geschäftsführer der Flughafen Lübeck GmbH, Johannes Scharnberg, sagte: "Wir sehen uns durch dieses Urteil in unserer Position bestätigt. Es zeigt, dass wir nicht ohne Argumente dastehen." Auch in dem noch laufenden Beihilfeverfahren der EU wegen möglicherweise unzulässiger Beihilfen rechne er deshalb mit einem positiven Ausgang. Der Bundesverband Deutscher Fluggesellschaften, der Air Berlin bei der Klage unterstützt hatte, will dagegen nach Angaben einer Sprecherin prüfen, ob der Verband gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof Revision einlegt.

Quelle: ntv.de

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