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Reithinger und Euranova Anklage erhoben

Dem Eigentümer der insolventen süddeutschen Privatbank Reithinger und mehreren Verantwortlichen der Bielefelder Wohnungsbaugenossenschaft Euranova droht ein Prozess. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld habe Anklage wegen gemeinschaftlicher Steuerhinterziehung gegen fünf Männer erhoben, sagte der Bielefelder Oberstaatsanwalt Klaus Pollmann am Mittwoch. Mit Hilfe von der Bank fingierter Einzahlungen in die Genossenschaft habe diese 2004 in insgesamt 1707 Fällen rund 1,9 Millionen Euro Eigenheimzulage vom Staat kassiert.

Zu den Angeschuldigten zählt nach Angaben der "Süddeutschen Zeitung" auch der Eigner der Privatbank, Klaus Thannhuber. Pollmann bestätigte dies. Thannhuber hatte dem Bericht zufolge die Vorwürfe stets zurückgewiesen. "Die Anklage ist rein spekulativ", sagte sein Anwalt Michael Scheele der Zeitung. Er gehe daher davon aus, dass die Anklage nicht zugelassen werde.

Eine weitere Anklage droht Thannhuber von der Staatsanwaltschaft München, die seit dem vergangenen Jahr wegen des Verdachts der Untreue gegen ihn ermittelt. Ein Abschluss der Ermittlungen sei allerdings noch Nicht in Sicht. "Das wird noch dauern", sagte Oberstaatsanwalt Anton Winkler. Die Bank mit Sitz im baden-württembergischen Singen war im August 2006 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geschlossen worden.

Laut Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Bielefeld hatte Euranova mit Hilfe einer Vertriebsgesellschaft sozial schwache Menschen angeworben. Diesen seien eine Teilhabe an der Genossenschaft und damit verbunden die Eigenheimzulage zugesagt worden, ohne bauen zu müssen. Weil die Angeworbenen zu wenig Geld besaßen, leistete die Privatbank die Zahlungen, die sie kurz danach von der Genossenschaft zurückbekam. Die Geworbenen hätten dann ihre Ansprüche auf Eigenheimzulage an die Genossenschaft abgetreten, die die Zulage bei den Finanzämtern der Anleger beantragt und die Finanzierung der Genossenschaftsanteile nachgewiesen habe, erklärte Pollmann.

Auf diese Weise habe die Bank einen "Geldkreislauf" geschaffen, sagte der Staatsanwalt. Daraufhin sei die Zulage in einem Drittel der gesamten Fälle ausgezahlt worden. Später hätten die Finanzämter die Gewährung widerrufen und seien an die Genossenschaftsmitglieder herangetreten. Im Falle der Verurteilung drohe bei Steuerhinterziehung entweder eine Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren.

Quelle: ntv.de

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