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Keine deutsche DocMorris-Filiale? Apotheker gebieten Einhalt

Die deutschen Apothekerverbände sehen gute Chancen, den Betrieb einer Apotheke des niederländischen Versandhändlers DocMorris in Saarbrücken rechtlich zu stoppen. Die vom saarländischen Gesundheitsminister Josef Hecken erteilte Betriebserlaubnis gefährde das Prinzip der freiberuflichen und mittelständischen Apotheke, warnte der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Heinz-Günter Wolf. Bisher verkaufte das Unternehmen in Deutschland nur über das Internet Medikamente.

Die Zulassung müsse zurückgenommen werden, da Hecken den Willen des Bundesgesetzgebers missachtet habe. "Mit seiner Entscheidung stellt sich ein Landesminister bewusst gegen deutsches Recht, das es nur approbierten Apothekern erlaubt, eine Apotheke zu betreiben", erklärte Wolff.

Das Unternehmen DocMorris, das im Internet rezeptfreie Medikamente um bis zu 30 Prozent günstiger anbietet, hat in Saarbrücken seine erste Filiale in Deutschland eröffnet. Dafür hatte die niederländische Kapitalgesellschaft am 30. Juni von der Landesregierung mit dem Verweis auf EU-Recht eine Erlaubnis erhalten.

Der Prozessbevollmächtigte der Apothekerschaft, Claudius Dechamps, unterstrich, die Erlaubnis verstoße gegen den Grundgedanken des deutschen Apothekenrechts. Demnach dürfe eine Betriebserlaubnis nur einem Apotheker erteilt werden, nicht aber einer Aktiengesellschaft. Zudem müsse eine Apotheke demjenigen gehören, der sie auch betreibe. Desweiteren dürfe eine Filiale nur gemeinsam mit einer Hauptapotheke betrieben werden. In diesem Falle handele es sich aber um eine Genehmigung für eine Filialstelle.

Kläger beim Verwaltungsgericht des Saarlandes seien der Deutsche Apothekerverband, die Apothekerkammer des Bundeslandes sowie einzelne mit Namen genannte Apotheker. Hauptziel sei es, die Betriebserlaubnis für die DocMorris-Apotheke für nichtig erklären zu lassen. Dechamps sieht nach eigenen Worten gute Chancen, dass eine erste Entscheidung zum eingereichten Eilantrag in vier bis sechs Wochen vorliegen werde.

Das deutsche Recht untersagt juristischen Personen, eine deutsche Apotheke zu führen. Hecken hatte seine Entscheidung jedoch auf das seiner Ansicht nach höherrangige europäische Recht gestützt. An dieser Auffassung halte er fest, erklärte der CDU-Politiker. Das deutsche Apothekenrecht stehe dem Gemeinschaftsrecht entgegen und habe daher außer Acht gelassen werden müssen, sagte Hecken unter Berufung auf ein Gutachten des Europarechtlers Rudolf Streinz, das er am Mittwoch präsentieren will.

Quelle: ntv.de

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