Letzte Frist für VW-Gesetz Berlin droht erneut Klage
27.11.2008, 12:14 UhrDie EU-Kommission hat im Streit um das VW-Gesetz das Verfahren gegen Deutschland verschärft. Deutschland müsse die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) anwenden, betonte die Kommission am Donnerstag. Andernfalls werde ein neuerliches Verfahren vor dem EuGH wegen Vertragsverletzung angestrengt.
Wie üblich, gab die Kartellbehörde zwei Monate Zeit für die Erfüllung ihrer Vorgaben. Die EU-Kommission beanstandet die 20-prozentige Sperrminorität, die dem Land Niedersachsen als zweitgrößtem Aktionär nach Porsche ein Vetorecht bei VW ermöglicht.
Berlin hält an VW-Gesetz fest
Die Bundesregierung hält ungeachtet des erhöhten Drucks der EU-Kommission an der Neufassung des VW-Gesetzes mit den Sonderrechten für das Land Niedersachsen fest. "An unserer Rechtsauffassung hat sich definitiv nichts geändert", sagte die Sprecherin der federführenden Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), Eva Schmierer, in Berlin.
Allerdings werde das Thema innerhalb der Regierung sicher noch einmal im Licht der neuen Entwicklung besprochen. Die Bundesregierung werde sich dann innerhalb der Zweimonatsfrist gegenüber der Kommission äußern. An diesem Freitag wird der Bundesrat abschließend das neue VW-Gesetz beraten. Die Zustimmung der Länderkammer gilt als sicher.
Porsche zieht den Kürzeren
Im Streit der Großaktionäre um die Macht bei VW hat das Landgericht Hannover dem Land Niedersachsen unterdessen Recht gegeben und eine Klage von Porsche abgewiesen. Die beiden größten Anteilseigner hatten Beschlüsse der VW-Hauptversammlung angefochten, in der sich beide gegenseitig blockiert hatten.
Es geht um die 20-Prozent-Sperrminorität in der VW-Satzung, die Niedersachsen mit seinem entsprechend hohen Aktienanteil ein Veto-Recht bei wichtigen Entscheidungen sichert.
Porsche kündigte an, Berufung gegen das Urteil einzulegen, das am Donnerstag in Hannover verkündet wurde. "Die Entscheidung des Gerichts ist nicht nachvollziehbar", sagte ein Sprecher des Sportwagenbauers in Stuttgart. "Wir werden in beiden Verfahren Rechtsmittel einlegen und haben in der Sache einen langen Atem."
Die Stuttgarter halten derzeit 42,6 Prozent der VW-Stammaktien und haben sich weitere 31,5 Prozent über Optionen gesichert. Im nächsten Jahr will Porsche seine Mehrheit bei VW auf 75 Prozent aufstocken und einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag durchsetzen. Diesen würde bisher die unter anderem in der VW-Satzung festgeschriebene Sperrminorität verhindern.
Quelle: ntv.de