Schutz vor Staatsfonds Berlin wählt milde Variante
30.10.2007, 16:33 UhrMit dem Gesetzesvorschlag entschied sich die Regierung gegen eine zwischenzeitlich diskutierte allgemeine Meldepflicht für ausländische Investitionen in Deutschland. Dagegen hatte es in der Wirtschaft, etwa vom BDI, starke Vorbehalte gegeben. Nun soll die Regierung auf zweierlei Weise befasst werden können. Zum einen kann ein ausländischer Investor sein Übernahmevorhaben beim Wirtschaftsministerium freiwillig prüfen lassen. Er soll dann nach vier Wochen einen Bescheid erhalten. Für nicht gemeldete Fälle hat das Ministerium aber die Möglichkeit, sie von sich aus aufzugreifen, und zwar in einer Frist bis zu drei Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages über die Beteiligung. Am Ende seiner Prüfung kann das Ministerium den Kauf ganz kippen oder Auflagen formulieren. Nach Ablauf der Dreimonatsfrist soll der Beteiligungserwerb wirksam werden, sofern das Ministerium bis dahin nicht eingegriffen hat.
Darüber hinaus entschied sich das federführende Wirtschaftsministerium in dem Referentenentwurf, keine Umsatzschwelle bei Übernahmen für ein Eingreifen festzulegen. So bleiben auch größere Anteilskäufe ausländischer Investoren bei kleineren, innovativen Unternehmen mit im Fokus.
Der Kernpunkt, und möglicherweise auch juristische Knackpunkt ist das Kriterium für den Staatseingriff. "Verfassungsrechtlich nicht unproblematisch", bewerten selbst Regierungsexperten, die Wahl des unbestimmten Begriffs "Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung". Der steht schon im EG-Vertrag als Maßstab für Ausnahmen von der Kapitalverkehrsfreiheit und gilt somit als gemeinschaftsrechtlicher Begriff. Letztlich muss aber künftig in jedem einzelnen Fall eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit belegt werden - im Zweifelsfall mit hohem Begründungsaufwand.
Als Erfolg der geplanten Gesetzesregelung würden es deren Autoren sehen, wenn der neue Übernahmeschutz möglichst selten angewendet werden müsste. Gedacht ist er vor allem als Signal an Investoren, bereits vor der Konkretisierung einer Übernahme das Gespräch mit der Politik zu suchen und sich über eine freiwillige Meldung schnell Rechtssicherheit zu schaffen.
"Wir wollen keine schärfere Regelung als andere vergleichbare Länder", betont ein Regierungsvertreter das Anliegen der Novelle. Mit der neuen Regel bleibe man sogar weit unter dem, was andernorts möglich sei. Der Gesetzentwurf zum Übernahmeschutz soll nach bisherigen Plänen noch vor Weihnachten im Kabinett beraten werden. Er könnte dann in der ersten Hälfte 2008 in Kraft treten.
Quelle: ntv.de