Ein-Euro-Jobber Betriebsrat darf mitbestimmen
02.10.2007, 19:46 UhrWerden Mini-Jobber eingestellt, dann hat der Betriebsrat bei der Entscheidung ein Mitspracherecht. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden. Ein-Euro-Jobber seien zwar keine Arbeitnehmer, betonten die Richter. Sie werden aber in den Betrieb eingegliedert und verrichten dort mit den anderen Arbeitnehmern weisungsgebundene Tätigkeiten. Das genüge für ein Mitbestimmungsrecht.
Das Gericht gab mit diesem Urteil dem Betriebsrat einer Pflegeeinrichtung recht, der dieses Recht einklagen wollte. Schon die Vorinstanzen hatten in seinem Sinne entschieden. (AZ.: 1 ABR 60/06)
Quelle: ntv.de