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Quick-Exit für die VW-Aktie Börse ändert Dax-Regeln

Die Deutsche Börse ändert nach heftiger Kritik von Marktteilnehmern und Beobachtern die Regeln für die Zusammensetzung der wichtigsten deutschen Aktienindizes. In Abstimmung mit dem Arbeitskreis Aktienindizes habe der Vorstand der Deutschen Börse AG beschlossen, den Leitfaden zu den Aktienindizes mit Wirkung zum 3. November 2008 zu ergänzen, heißt es in einer Pflichtmitteilung des ebenfalls im Dax notierten Unternehmens.

Demnach kann ein Indexwert auch außerhalb der regulären Anpassungstermine aus den Auswahlindizes Dax, MDax oder SDax herausgenommen werden, wenn seine Gewichtung im Index bestimmte Grenzwerte überschreitet. In einer ersten Reaktion äußerten sich Händler besorgt.

Bei der Gewichtung der Einzelwerte zur Berechnung des Index orientiert sich die Deutsche Börse an der Marktkapitalisierung des Streubesitzes der im Index enthaltenen Titel. Im Fall des Dax sind das die bekannten 30 Unternehmen.

Die neue Regel im Detail

Nach der nun angekündigten Regel kann ein Wert zukünftig aus der Index-Berechnung ausgeschlossen werden, wenn seine Gewichtung im Index "an einem Handelstag (...) aufgrund seiner aktuellen Free-Float-Marktkapitalisierung 10,0 Prozent zum Handelsschluss überschreitet und die annualisierte Volatilität des Kursverlaufs über die vorangegangenen 30 Handelstage (30-Tages-Volatilität) den Wert von 250 Prozent übersteigt".

In den vergangenen Wochen war das vor allem bei der Aktie von Volkswagen der Fall. Im deutschen Leitindex Dax hatte dieser Effekt zu erheblichen Verzerrungen beigetragen. So hatte der Dax an einzelnen Tagen zum Beispiel ein Minus ausgewiesen, obwohl der überwiegende Anteil der enthaltenen deutschen Börsenschwergeichte zum Teil zweistellige Kursgewinne verbuchen konnten. Kritiker hatten darauf hingeweisen, dass die Kurskapriolen einer einzelnen Aktie die Aussagekraft und die Glaubwürdigkeit des gesamten Index Schaden nehme.

Die für die neue Berechnungsgrundlage maßgeblichen Kennzahlen werden von der Deutschen Börse täglich veröffentlicht. Die Entscheidung über eine vorzeitige Herausnahme will der Vorstand der Deutsche Börse in Abstimmung mit dem Arbeitskreis Aktienindizes treffen.

Nur 48 Stunden bis zum Exit

Im Handel geht mit der Regeländerung die Sorge um, die Deutsche Börse könnte VW spontan aus dem Dax werfen. "Wenn die Regeländerungen ab kommender Woche für Aktien mit über 250 Prozent annualisierter Vola gelten, könnten sie auch per einfacher Entscheidung VW rauswerfen", sagt ein Händler. Denn aktuell sei die Volatiltität der Wolfsburger durch einen "Short-Squeeze" auf 365 Prozent gestiegen. "Allerdings kommt es hier sehr auf Feinheiten bei der Auswahl der Formel für Vola an", ergänzt ein weiterer Händler. Prinzipiell dürfte die Börse aber nun steuern können, ob sie die Stammaktien der Volkswagen AG aus dem Dax wirft und dafür die Vorzugsaktien aufnimmt.

"Die Herausnahme erfolgt am Ende des zweiten Handelstages nach dem Tag der Entscheidung", heißt es in der Mitteilung zur Vorgehensweise. Die Unternehmen, die aufgrund der neue Regel aus einem Index des Börsenbetreibers heraus fallen, können nur dann wieder aufgenommen werden, "wenn deren 30-Tages-Volatilität (annualisierte Volatilität des Kursverlaufs über die vergangenen 30 Handelstage) am jeweiligen Stichtag der Ranglistenerstellung sowie an den 14 Handelstagen davor jeweils 150 Prozent unterschreitet".

Der Index-Anbieter klammert also besonders schwankungsanfällige nur vorübergehend aus. Bei den regelmäßigen Anpassungsterminen dürfte dann über einen Ersatztitel oder eine Neuaufnahme entschieden werden.

Indes forderte die Börsensachverständigenkommission nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters Änderungen der Meldepflichten und eine engere Definition des Streubesitzes, um weitere Marktstörungen zu verhindern. Die Deutsche Börse solle in ihrem Regelwerk den Streubesitz im Blick auf den Einsatz von Finanzinstrumenten enger definieren. Der Gesetzgeber solle sogenannte "Cash Settled Equity Swaps" und vergleichbare Instrumente in die kapitalmarktrechtlichen Meldepflichten einbeziehen. Dies diene der Transparenz und der Integrität der Märkte, teilte die Kommission mit.

Quelle: ntv.de, mit Material von Reuters

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